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Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Mi 13. Mai 2015, 10:29
von RiO
Hallo,

mal ne generelle Frage in die Runde hier:

Kann man mit o.g. Kennzeichen u.a. auch auf Treffen fahren? Oder sind die nur für Fahrten zum TÜV :roll:

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Mi 13. Mai 2015, 11:44
von DerTempelhofer
Also eigentlich sind die Kurzzeitkennzeichen ausschliesslich für Fahrten zur Überführung, zur Werkstatt oder zur Prüfstelle gedacht. Andererseits bin ich, so oft ich mit Kurzzeitkennzeichen in Berlin gefahren bin, bisher noch nie angehalten worden. Nicht mal, wenn ich einen Tag drüber war. :D
Ich habe aber auch keine Idee, was die Konsequenzen aus einer "missbräuchlichen" Nutzung wären.

LG Tom

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Mi 13. Mai 2015, 12:16
von xedos
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden.


Und seit April gibt es Kurzzeitkennzeichen nur mit einer gültigen HU!
http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm

Wenn du zu einem Treffen fährst, könntest du die Begründung angeben, dass Fahrzeug verkaufen zu wollen.
Dann solltest du kein Problem haben, da dies dann eine Überführungsfahrt wäre.

Und zum überziehen:
Wenn man angehalten wird ist das schon Essig:
http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html

Aber leider auch ganz eindeutig fahren ohne gültige Versicherung! :roll:
Bei einem Unfall kann es dann sein, dass man in die Insolvenz abdriftet... - Je nach Forderungen der geschädigten.

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Mi 13. Mai 2015, 12:35
von DerTempelhofer
Wow!
Danke für den Link. Ich wußte nicht, dass das gleich drei Punkte gibt.

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Mo 18. Mai 2015, 19:31
von RiO
Danke für die Infos. Das mit der HU löst gemischte Gefühle aus.