Wie hat mein Wagen nur die HU bestanden trotz US-Heck??

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civerone

Wie hat mein Wagen nur die HU bestanden trotz US-Heck??

Beitrag von civerone »

Ich habe mein 90er Coupé jetzt seit rund sieben Wochen und beschäftige mich jetzt mit dem Thema "US-Heck / Rote Blinker". Mein Wagen hat nämlich solche und (selbstredend) finde ich die unendlich besser als die schnarchige deutsche Version. Die schwarz-rote Heckblende hatte der Wagen schon bei der Besichtigung und auch, als ich ihn dann übernommen habe.

Dazwischen gab es aber noch eine fällige HU/AU, die der Verkäufer für mich übernommen hat. Offenbar hat es da keinerlei Beanstandungen blinkertechnischer Art gegeben (ok...ich weiß natürlich nicht, ob er extra nur für die Untersuchung die deutsche Blende montiert hat. Aber ich glaube das nicht). Bekanntermaßen haben die roten Blinker ja eine SAE-Nummer. Jetzt habe ich im Netz Dutzende von Foren (zu anderen Autos) zu dem Thema gelesen und es gibt die haarsträubensten und unterschiedlichen Äußerungen zu dem Thema. Von "Kein Thema bei US-Fahrzeugen" über "Damit kann dich jeder Streifenpolizist rauswinken" (ist mir bisher trotz Streifenwagen im Gefolge nicht passiert) bis "Damit hast du keine Betriebserlaubnis und musst bei einem Unfall alles selbst zahlen" ist alles dabei.

Gibt es irgendjemand von euch, der sich wirklich mit dem Thema auskennt und eine kompetente Aussage zur bestehenden Rechtslage und / oder Praxis machen kann? Im Brief/Schein ist nichts zu dem Thema eingetragen und die Ziffer 2.2 ist ausgenullt. Ich kann mir eine komplette Illegalität nicht vorstellen (in vielen Foren wird ja behauptet, selbst mit einer ausdrücklichen Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle wäre das ein Verstoß gegen die StVO...was für ein Quark!!), da ich noch nie z.B. ein aktuelles Mustang Cabrio gesehen habe, das albern orange blinkt.

Danke schon mal im Voraus...ich denke, das könnte eine spannende Diskussion werden. Bitte keine Fake-Polizisten und Möchtegern-TÜV-Prüfer 8)

P.S.: Bei der Zulassung gab es übrigens keine Probleme wegen der tiefer liegenden Kennzeichenhalterung unter der Blende. Wurde so von der Zulassungsstelle akzeptiert.
Zuletzt geändert von civerone am Fr 3. Jul 2009, 23:38, insgesamt 1-mal geändert.

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Ratte
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Registriert: Do 15. Feb 2007, 12:29

Beitrag von Ratte »

Frag mal da nach.
Der bekommt auch kleine Kennzeichen...

civerone

Danke...

Beitrag von civerone »

...für den Tipp! Gut zu wissen

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omafits
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Beitrag von omafits »

Also in deinem fall war die Tüv prüfung wohl unter der hand :twisted:
Wenn keine eintragung im schein und brief ist sind deine Leuchten nicht legal :!:
Bei originalen US Baronen sind die Seitenleuchten , Roterückleuchten u.u.u.
alles im Schein "2 Seiten".
So angehalten von der Polizei passiert recht wenig , sieht ja original aus :wink:
Aber durch zufall mal in ne Kontrolle kommen , und schon gibt es die MÄNGELKARTE, eventuell erst mal ne stielllegung durch die Polizei, kommt aber auf den Beamten an.
Bei einem Unfall kann dir die Versicherung mal eben ne Teilschuld anhängen , oder im schliemsten fall die ganze schuld :evil:
Heisst sollte dir jemand hinten reinfahren , weil du links oder rechts abbiegen wolltest, und der sagt ich habe das BLINKEN nicht gesehen oder das Bremsen, fehlt dir einfach die eintragung das deine Leuchten eine inetwarwirkung haben im Schein , :twisted:
So und beim nächsten Tüv ist eh schluss :wink:
Aber an deiner stelle würde ich mal so zum Tüv (Dekra) fahren und das prüfen lassen , die werden dir das gleiche sagen , eine eintragung ist NORMAL nicht mehr möglich da es für das Auto ja die Gelben Blinker gibt mit e nummer 8)
Also da nach den Verküufer anrufen und erst mal bissel Geld zurück holen , wegen arglistischer Täuschung anzeigen , und überhaupt mal den zustand des Autos prüfen lassen , wenn der Tüv von dem soooooo blind war wer weis was der noch über sehen hatt. :wink: :wink: :wink:
1989 TC Turbo

civerone

Hatte ich nicht was...

Beitrag von civerone »

...von "bitte keine Fake-Polizisten und / oder Möchtegern-TÜV-Prüfer" geschrieben?? Genau so was habe ich gemeint. Den Verkäufer anzeigen wegen arglistiger Täuschung? TÜV unter der Hand? Also Bestechung oder was? Geht's noch?! Wieso kennt in solchen Foren niemand die Straftatbestände "Verleumdung" und "üble Nachrede"? Woher stammt eigentlich Ihr Wissen? Oder ist das mal wieder einmal widergekautes Hörensagen, wie in zig anderen Foren auch? Allein dieser Overkill an Emoticons läßt mich ja an der Kompetenz und der Zuverlässigleit Ihrer Aussagen zweifeln. Bitte in Zukunft nur sachliche Antworten von Leuten, die zumindest sagen können, woher ihr Wissen stammt oder Quellen nennen können. Danke!

Peter Laub
Beiträge: 391
Registriert: Do 15. Feb 2007, 08:57

Beitrag von Peter Laub »

Bitte in Zukunft nur sachliche Antworten von Leuten, die zumindest sagen können, woher ihr Wissen stammt oder Quellen nennen können. Danke!
dann fahr doch einfach zum TÜV (am besten die Stelle die die letzte HU gemacht hat), die können Dir bestimmt eine kompetente Antwort geben...
(3.0 Conv. , Bj.1993, mit AHK, Handschaltung) verkauft ; Renault VelSatis 2.2dci FAP Initiale , Bj.2005; Moto Guzzi 850 T4, Bj.1982; MG Stelvio 1200 8V

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omafits
Beiträge: 4084
Registriert: Mo 16. Jul 2007, 12:44

Beitrag von omafits »

Lustig :lol: :lol: :lol:
Also soll ich schreiben was du hören mochtest , ja also ist kein problem :
Du wurdest beim kauf nicht verarscht , die Lampen sind voll legal , dir kan nichts passieren, der Prüfer hatt das wohl nur übersehen.
Und der preisunterschied zwieschen einen guten Baron mit US Heck und EU Heck ist ja nicht so gross.
So und nun wider zur warheit.
Du wurdest beim kauf verarscht, der TÜV ist nicht legal , und im härtefall erliescht die Betriebserlaubnis vor ort durch die Polizei.
Was meinst du wie vielle Golf und Astra wegen falschen Leuchten schon kurzerhand vorübergehen stiellgelegt wurden.
Und nun brauchste nicht sagen ist ja kein Golf, ist nämlich genau das gleiche , nur du hast keine Japanschrottlampen sondern eine nicht geprüfte US beleuchtung :twisted:
Aber na ja bist wohl erst 18 oder hast erst seit 3wochen die Fleppe oder was,
erfahrung bekommt man dur ausprobieren , und ich kann dir sagen 10km zu fuss trotz 0,0promielle nur wegen Rotleuchtenden Blinkern an meinen damaliegen Ford Probe 2,2Turbo (US und genullt) da hatt man zeit erfahrung zu sammeln (Ok der auspuff war auch bissel lauter)
Aber was dann noch bei der nachsicht durch den TÜV raus kam :
Spiegel rechts links nicht Klappbar , Scheinwerfer kein E Prüfzeichen , Seitenmakierungsleuchten nicht eingetragen , war damals so alles zusammen 1000DM und nur ärger :twisted:
Und wenn du die Warheit nicht hören möchtest dann frage halt nicht :!:
Wenn du Paragrapfen statt icons möchtest dann fahr zur Dekra :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
1989 TC Turbo

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omafits
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Beitrag von omafits »

Ach ja und das ist Arglistische Täuschung, durch den Verkäufer :wink:
Nur leider kannst du das ja nun nicht mehr nachweisen und wirst auf den Umrüstkosten von 200€ Sitzen bleiben , (wenn du nen gebrauchte Blende bekommst)
Denn der TÜV Prüfer wird sagen bei der Prüfung waren die GELB.
Ach und nur für den Tüv dauert der Umbau ca 10min :wink:
1989 TC Turbo

Jan

Beitrag von Jan »

Naja also "vom Verkäufer verascht" kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt halt verschiedene TUV Prüfer, das wissen wir alle genau. Mein Baron hat schon 2 mal TUV bekommen, trotz roter Rückleuchten.

Das bringt mir natürlich auch nichts, wenn die Polizei sagt dass es keine ABE oder Eintragung dafür gibt und mir deswegen eine Mängelkarte ausstellt.

LG, Jan

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Megan
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Beitrag von Megan »

Hallo...

Tja das mit den verschiedenen TÜV Prüfern stimmt leider...
Wir bekommen mit getönten Türscheiben ohne probleme einen TÜV , aber bei dem kleinen Kenzeichen(US) hängen sie sich auf...
Und die Sitemarker , die interesieren sie schon lange nicht mehr , da ja auch BMW und VOLVO damit unterwegs sind...

Grüße aus München

Michaela & Christian
Le Baron Cabrio 2.2i Turbo I Automatik weiß `88
Le Baron Cabrio 2.2i Turbo I Automatik rot `89
Sebring Cabrio 2.7i V6 Automatik schwarz `05
Alfa Romeo 147 2.0 Twin Spark ´02

JJ
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Registriert: Sa 17. Feb 2007, 16:37

.... ist wohl beim "Datencrash" verlorengegangen .

Beitrag von JJ »

... daher nochmal nachgefragt:

Gab´s vom Vorbesitzer keine Ausnahmegenehmigung (Rote Blinker, US-Nummernschild) bei den Verkaufsunterlagen?

"Normalerweise" (lt StVA) sollte man sowas ja immer mit sich führen, aber die Meisten nehmen den Wisch nur zum TÜV oder zum Ummelden beim StVA mit ... dabei kann man sich diese Ausnahmegenehmigungen auch im FZ-Schein eintragen lassen ... hat bei mir 12.-EU gekostet .

Vielleicht lohnt da eine entsprechende Recherche, der/die Vorbesitzer/In kann den Wisch ja eh´ nicht mehr brauchen ?!

Gruß
JJ

Torque

Beitrag von Torque »

Hi!

Ich finde es ein wenig überzogen von Arglistigster Täuschung zu sprechen ohne den Sachverhalt genau zu kennen.

Auch die ganzen Horrorgeschichten von einer Teilschuld bei unverschuldeten Unfällen,
sofortiger Stilllegung und dergleichen sind doch pauschalierte und undifferenzierte Ammenmärchen und helfen niemanden weiter ..!


In diesem Sinne ;)

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omafits
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Beitrag von omafits »

Na wie gesagt musste deshalb schon 10km laufen :wink:
So und das ganze US Lampen gedöns wird NORMAL beim ersten TÜV in Deutschland in den Papieren eingetragen.
Aber ist ja egal , auf die frage gibz es nur eine antwort.
Einfach drauf ankommen lassen oder zur Dekra fahren :wink:
1989 TC Turbo

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curly-wurly1969
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Registriert: Mi 29. Aug 2007, 13:39

Meiner blinkt legal rot....... Gott sei Dank...a K-Body :-)

Beitrag von curly-wurly1969 »

Hay zusammen.
Also erstens mal gibt omafits generell Sachkundige und fundierte Aussagen von sich....zumindest habe ich Ihn so im Forum und auch privat kennengelernt!
Zweitens: Smileys sind Geil und machen das Forum lesenswerter und nicht so ernst! :twisted:
Drittens: Wenn der LB des US-Heck montiert hat, muß es auch im Brief/Schein eingetragen sein.....aus und basta.
Alles andere entspricht nicht der STVO! :shock:
Hört sich zwar Scheiße an...ist aber so!
Sollte der LB legal "rot" blinken steht folgender Text im Brief/Schein:

Schluss-, Brems- und Blinkleuchten v&h, Kennzeichenbeleuchtung durch Kennzeichnung bzw. Sichtprüfung nachgewiesen. Blink- und Warnblinkleuchte hinten rot. Zusätzliche Rückstrahler & Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Und wenn er dann noch orangene Sitemarkers bzw. orangene Seitenbegrenzungsleuchten hat steht dies drin:
Seitenmarkierungsleuchten v&h gelb, Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Ach ja....rote Sitemarkers oder Seitenmarkierungsleuchten sind immer verboten...egal ob vorne oder hinten! :evil:
So...so steht es normalerweise im Brief/Schein wenn er rot blinken soll!.Natürlich kaum verständlich abgekürzt. :roll:
...ich liebe Smileys :lol:
Manchmal (eigentlich immer) bin ich schon recht froh nen K-Body zu haben, da gabs noch keine gelben Blinker für hinten...und wird's nie geben!
Stimmt's omafits :?:
Mfg Rainer
PS: Meiner ist gaaaanz legal sogar auf US Blinken/Bremsen umgerüstet....das heißt wenn ich nach einer Seite blinke und gleichzeitig bremse, leuchtet nur das Bremslich der anderen Seite, die andere Seite blinkt weiter......natürlich rot ....gaaaaanz legal :P
Die Kunst des Fliegens, ist beim Springen den Boden zu verfehlen!
"Douglas Adams"

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omafits
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Registriert: Mo 16. Jul 2007, 12:44

Beitrag von omafits »

Genau. :lol: :lol: :lol:
Aber muss dich endtäuschen es gibt Gelbe Blincker für den K-Body habe solch eine verunstaltung an meinen 87ziger New Forker, die passen auch am 85ziger K sieht aber schei... aus :lol: :lol:
Meine K-Body`s und auch mein J-Body blinken auch ganz legal ROT :wink:
Nur der New-Yorker halt gelb :cry:
Aber da gibt es ja nicht legales Tönungsspray :lol: :lol: :lol:
1989 TC Turbo

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