WARNUNG -Kaltlaufregler bei ebay-
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Peter Laub
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- Registriert: Do 15. Feb 2007, 08:57
WARNUNG -Kaltlaufregler bei ebay-
Hallo,
z.Zt werden bei ebay, vom Verkäufer "kornelia201111" D3-Kaltlaufregler u.a. für Chrysler LeBaron angeboten.
Wer es noch nicht weiss:
UMSCHLÜSSELUNGEN NACH D3 WERDEN GRUNDSÄTZLICH NICHT MEHR DURCHGEFÜHRT !!!
Man kann das Teil zwar einbauen, möglicherweise nimmt der TÜV es auch ab, aber es gibt deshalb keinen günstigeren Steuertarif.
Gruß, Peter
z.Zt werden bei ebay, vom Verkäufer "kornelia201111" D3-Kaltlaufregler u.a. für Chrysler LeBaron angeboten.
Wer es noch nicht weiss:
UMSCHLÜSSELUNGEN NACH D3 WERDEN GRUNDSÄTZLICH NICHT MEHR DURCHGEFÜHRT !!!
Man kann das Teil zwar einbauen, möglicherweise nimmt der TÜV es auch ab, aber es gibt deshalb keinen günstigeren Steuertarif.
Gruß, Peter
(3.0 Conv. , Bj.1993, mit AHK, Handschaltung) verkauft ; Renault VelSatis 2.2dci FAP Initiale , Bj.2005; Moto Guzzi 850 T4, Bj.1982; MG Stelvio 1200 8V
Re: WARNUNG -Kaltlaufregler bei ebay-
Hallo Peter & Gemeinde!Peter Laub hat geschrieben:Hallo,...
Wer es noch nicht weiss:
UMSCHLÜSSELUNGEN NACH D3 WERDEN GRUNDSÄTZLICH NICHT MEHR DURCHGEFÜHRT !!!
Habe das auch schon gehört.
Weiss jemand wieso, auf welcher rechtlichen Grundlage, das nicht mehr vom Strassenverkehrsamt eingetragen wird?
(Vor sechs - sieben Jahren wurde das bei meinem ohne Probleme gemacht,
und ich möchte das auch für meinen neuen "Macho" haben :)
Fragt,
Mike
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Re: WARNUNG -Kaltlaufregler bei ebay-
nicht aus "rechtlichen" sondern "wirtschaftlichen" gründen abgeschafft
ist doch logo warum, dem staat entgehen so-und-viele talers durch die umschlüsselung
ist doch logo warum, dem staat entgehen so-und-viele talers durch die umschlüsselung
93er Cabrio 3,0 V6 automatik, 194.970 km + 2. A604 ist 126 tkm drin
Mods: 3.3er TB + 32 lbs Injectors, Ported Plenum, Phenolic Spacers, Saugdruck + Air/Fuel + AT-ÖL-Temp Anzeigen, ATF-Ablasschraube, FZV Waeco MT-100, Klappi, Flash-SBEC, Haube Emblem
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Peter Laub
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Re: WARNUNG -Kaltlaufregler bei ebay-
hier:Weiss jemand wieso, auf welcher rechtlichen Grundlage, das nicht mehr vom Strassenverkehrsamt eingetragen wird?

(3.0 Conv. , Bj.1993, mit AHK, Handschaltung) verkauft ; Renault VelSatis 2.2dci FAP Initiale , Bj.2005; Moto Guzzi 850 T4, Bj.1982; MG Stelvio 1200 8V
Re: WARNUNG -Kaltlaufregler bei ebay-
Und was heisst das auf deutsch? (ich meine verständliches deutsch, kein Amtsdeutsch)
Es gibt nichts orginelleres als das Original
1991er Chrysler LeBaron LX Convertible V6 - US-Version
1992er Chrysler LeBaron Sedan Landau
1984er Dodge 600 Convertible Turbo
1985er Dodge 600 Convertible 2,2
2008er Dodge Caliber 1,8 SXT - US-Version
Radio metal-only.de
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1985er Dodge 600 Convertible 2,2
2008er Dodge Caliber 1,8 SXT - US-Version
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Re: WARNUNG -Kaltlaufregler bei ebay-
We are clusterfucked by the IRS?Jojo hat geschrieben: ...
Und was heisst das auf deutsch? (ich meine verständliches deutsch, kein Amtsdeutsch)
Im Ernst: Ich versteh's auch nicht ...
Es geht doch "nur" um die Erstellung von Teilegutachten,
die aber schon erstellt sind und vom TÜV abgesegnet??!
(Wird/ist ja eingetragen)
Oder was verstehe ich da jetzt nicht?
Bitte mehr input.
Gruss,
Mike
P.s.:
Danke für den schnellen Output
#
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Peter Laub
- Beiträge: 391
- Registriert: Do 15. Feb 2007, 08:57
Re: WARNUNG -Kaltlaufregler bei ebay-
Du wolltest doch die rechtliche Grundlage wissen, voilà.
für weitere Einzelheiten, TÜV und Finanzamt fragen
oder einfach den Leuten glauben die Euch sagen "D3 mit Kaltlaufregler ist nicht mehr"
-weitere Möglichkeit: Beim Verkäufer schriftlich ein Umtauschrecht vereinbaren, falls das Teil doch keine Steuerersparnis bringt.
-Google wär auch noch ein Tip, oder die SuFu hier im Forum, ist alles schon x-fach durchgekaut...
für weitere Einzelheiten, TÜV und Finanzamt fragen
oder einfach den Leuten glauben die Euch sagen "D3 mit Kaltlaufregler ist nicht mehr"
-weitere Möglichkeit: Beim Verkäufer schriftlich ein Umtauschrecht vereinbaren, falls das Teil doch keine Steuerersparnis bringt.
-Google wär auch noch ein Tip, oder die SuFu hier im Forum, ist alles schon x-fach durchgekaut...
(3.0 Conv. , Bj.1993, mit AHK, Handschaltung) verkauft ; Renault VelSatis 2.2dci FAP Initiale , Bj.2005; Moto Guzzi 850 T4, Bj.1982; MG Stelvio 1200 8V
Re: WARNUNG -Kaltlaufregler bei ebay-
Welcher ***** hat den denn jetzt für 199 Tacken gekauft ?
Hoffentlich keiner hier aus dem Forum.
Naja, wenn man nicht weiß, wo man die Kohle lassen soll
Hoffentlich keiner hier aus dem Forum.
Naja, wenn man nicht weiß, wo man die Kohle lassen soll
LeBaron Cabrio Bj 92 3l V6 US manuelle Schaltung und D3
LeBaron Cabrio Bj 94 3l V6 EU mit LPG und D3
Ford Ranger Pickup Bj 87 2,9l V6 US
Renault Megane Coupe / Cabrio Bj 2007
Kawasaki EN 500 Bj 92
LeBaron Cabrio Bj 94 3l V6 EU mit LPG und D3
Ford Ranger Pickup Bj 87 2,9l V6 US
Renault Megane Coupe / Cabrio Bj 2007
Kawasaki EN 500 Bj 92
Re: WARNUNG -Kaltlaufregler bei ebay-
warum eben kaufen und einbauen und dann schnell auto bei ebay einstellen Top Baron 3LV6 mit KLR blabla für 3000 € eh hört sich doch gut an oder

1989 TC Turbo
Re: WARNUNG -Kaltlaufregler bei ebay-
Der Hintergrund ist in Kurzform folgender:
Eine ABE kann grundsätzlich wieder zurückgezogen werden, sobald es "Probleme" mit dem Bauteil gibt.
Bei einer TüV-Abnahme mit Gutachten ist dies nicht mehr möglich.
Entschieden worden ist dies, nach dem es Probleme mit Rußfiltern gab, welche nachweislich nicht ausreichend wirksam waren.
Eine ABE kann grundsätzlich wieder zurückgezogen werden, sobald es "Probleme" mit dem Bauteil gibt.
Bei einer TüV-Abnahme mit Gutachten ist dies nicht mehr möglich.
Entschieden worden ist dies, nach dem es Probleme mit Rußfiltern gab, welche nachweislich nicht ausreichend wirksam waren.
Grüße aus Hannover
Andreas
______________________
2.2l T2 Conv. GTC 1989
3.0V6 Conv. LX 1990
200/8 W115 1975
280SE W116 1977
420SE W126 1988
270CDI S210 2001
Lotus Esprit X180 NA 1989
Renault Captur für meine Frau :)
Andreas
______________________
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3-20-Zeichen
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- Registriert: Mi 29. Jun 2011, 18:42
Re: WARNUNG -Kaltlaufregler bei ebay-
Etwas feierlich, solche "Warnungen":
2. ist es mal interessant, den Schriftkram zu sehen, und habs mir an diesem Vormittag angetan...zum Glück ist mein Fuhrpark schon vor 5+Jahren aufgerüstet worden.
- da steht, das die 52.Ausnahmeverordnung StVZO eine solche besondere Rechtsgrundlage ist
- in der 52.AusnVO steht die Nachrüstmöglichkeit gemäß Norm 93/59/EWG , dass ist die Aufrüstung von "ohne/U-Kat" nach "EURO1-GKAT".
- in §19 Abs.3, Satz 4 STVZO steht, das Teilegutachten für die Eintragung ausreichen (nur eben "dank" der oben eingelinkten "ministeriellen Erläuterungen" nicht mehr ohne besondere Rechtsgrundlage wie z.B. der 52. AusnVO...)
- da steht NICHT, das es keinerlei andere besondere Rechtsgrundlagen gibt, evtl. auf EU-Ebene.
- da steht NICHT, das (z.B. ältere) ABE nicht mehr verwendet und steuermindernd eingetragen werden können
- in §19 Abs.3 SATZ2 STEHT, dass für solche Teile "eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht" ausreicht und "und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind".
Das heißt im Grunde:
- gegen die Eintragung von besseren Emissionsklassen mit ABE (neu oder gebraucht) spricht rechtlich nichts.
- gegen die Eintragung von besseren Emissionsklassen mit EU-Zulassung spricht rechtlich nichts.
- Einbauten von Teilen mit EU-Genehmigung bedürfen noch nicht mal der Abnahme durch einen "Technischen Dienst" (TÜV)...
- das "Universalverbot" von EURO2/D3-Einträgen reduziert sich bei Licht besehen auf die Beschränkung von Teilegutachten auf besondere Rechtsnormen, wobei die 52.AusnVO natürlich nicht ausreichen kann. Aber andere...?
Es braucht halt nur die verständigen und halbwegs wohlwollenden Leser bei TÜV und Amt, und die sind wirklich schwer zu finden.
Ganz nebenbei werde ich nicht müde zu schreiben, dass die EURO2-Einstufung per KLR eh Augenwischerei ist:
Die Messung des Kaltlaufverhaltens ist gar nicht Bestandteil der EURO2/D3-Prüfung, sondern erst der EURO3.
Erreichen und Einhalten der EURO2- und evtl. auch D3-Grenzwerte (letztere sind an EURO3 angelehnt, nur eben ohne Kaltlaufphase) hängen NICHT vom Einbau eines KLR ab.
Daraus sind 2 Schlußfolgerungen möglich:
- entweder funktionieren die KLR bestimmungsgemäß in der Kaltlaufphase, dann stünde zumindest theoretisch einer Einstufung mit KLR in EURO3 nichts im Wege, falls die übrigen Grenzwerte eingehalten werden,
- oder die Chrysler erreichen die Grenzwerte von EURO2/D3 ohne Beihilfe durch die KLR (was die ja, wie schon geschrieben, bestimmungsmäßig eh nur in der Startphase tun sollen), dann wäre sogar die Eintragung ohne KLR als Euro2 zulässig, so wie es vor dem KLR-Hype ja zeitweise auch ging.
Hintergrund ist wohl der, dass die Amis die strengeren US-Werte schon einhielten, bevor es ab 1995 die EURO2 überhaupt gab; der KLR-Einbau war dann nur eine Krücke, weil auf diesem Umweg nochmals die schon ab Werk guten Prüfwerte nachbescheinigt wurden.
Wäre mal spannend, einen dieser Wege durchzuboxen...
edit:
nur beim Zuklicken sehe ich noch folgenden Satz im Wiki zu Stichwort "Abgasnorm"
1. hat das gebrauchte Teil eine ABE, woher auch immer, wahrscheinlich Altbestand ==> die Umschlüsselung KÖNNTE damit klappen, und der Käufer scheint ja auch damit zufrieden zu sein.Peter Laub hat geschrieben:Hallo,
z.Zt werden bei ebay, vom Verkäufer "kornelia201111" D3-Kaltlaufregler u.a. für Chrysler LeBaron angeboten.
Wer es noch nicht weiss:
UMSCHLÜSSELUNGEN NACH D3 WERDEN GRUNDSÄTZLICH NICHT MEHR DURCHGEFÜHRT !!!
2. ist es mal interessant, den Schriftkram zu sehen, und habs mir an diesem Vormittag angetan...zum Glück ist mein Fuhrpark schon vor 5+Jahren aufgerüstet worden.
- da steht, dass Teilegutachten weiterhin nur auf einer besonderen Rechtsgrundlage erstellt werden dürfenJojo hat geschrieben:Und was heisst das auf deutsch? (ich meine verständliches deutsch, kein Amtsdeutsch)
- da steht, das die 52.Ausnahmeverordnung StVZO eine solche besondere Rechtsgrundlage ist
- in der 52.AusnVO steht die Nachrüstmöglichkeit gemäß Norm 93/59/EWG , dass ist die Aufrüstung von "ohne/U-Kat" nach "EURO1-GKAT".
- in §19 Abs.3, Satz 4 STVZO steht, das Teilegutachten für die Eintragung ausreichen (nur eben "dank" der oben eingelinkten "ministeriellen Erläuterungen" nicht mehr ohne besondere Rechtsgrundlage wie z.B. der 52. AusnVO...)
- da steht NICHT, das es keinerlei andere besondere Rechtsgrundlagen gibt, evtl. auf EU-Ebene.
- da steht NICHT, das (z.B. ältere) ABE nicht mehr verwendet und steuermindernd eingetragen werden können
- in §19 Abs.3 SATZ2 STEHT, dass für solche Teile "eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht" ausreicht und "und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind".
Das heißt im Grunde:
- gegen die Eintragung von besseren Emissionsklassen mit ABE (neu oder gebraucht) spricht rechtlich nichts.
- gegen die Eintragung von besseren Emissionsklassen mit EU-Zulassung spricht rechtlich nichts.
- Einbauten von Teilen mit EU-Genehmigung bedürfen noch nicht mal der Abnahme durch einen "Technischen Dienst" (TÜV)...
- das "Universalverbot" von EURO2/D3-Einträgen reduziert sich bei Licht besehen auf die Beschränkung von Teilegutachten auf besondere Rechtsnormen, wobei die 52.AusnVO natürlich nicht ausreichen kann. Aber andere...?
Es braucht halt nur die verständigen und halbwegs wohlwollenden Leser bei TÜV und Amt, und die sind wirklich schwer zu finden.
Ganz nebenbei werde ich nicht müde zu schreiben, dass die EURO2-Einstufung per KLR eh Augenwischerei ist:
Die Messung des Kaltlaufverhaltens ist gar nicht Bestandteil der EURO2/D3-Prüfung, sondern erst der EURO3.
Erreichen und Einhalten der EURO2- und evtl. auch D3-Grenzwerte (letztere sind an EURO3 angelehnt, nur eben ohne Kaltlaufphase) hängen NICHT vom Einbau eines KLR ab.
Daraus sind 2 Schlußfolgerungen möglich:
- entweder funktionieren die KLR bestimmungsgemäß in der Kaltlaufphase, dann stünde zumindest theoretisch einer Einstufung mit KLR in EURO3 nichts im Wege, falls die übrigen Grenzwerte eingehalten werden,
- oder die Chrysler erreichen die Grenzwerte von EURO2/D3 ohne Beihilfe durch die KLR (was die ja, wie schon geschrieben, bestimmungsmäßig eh nur in der Startphase tun sollen), dann wäre sogar die Eintragung ohne KLR als Euro2 zulässig, so wie es vor dem KLR-Hype ja zeitweise auch ging.
Hintergrund ist wohl der, dass die Amis die strengeren US-Werte schon einhielten, bevor es ab 1995 die EURO2 überhaupt gab; der KLR-Einbau war dann nur eine Krücke, weil auf diesem Umweg nochmals die schon ab Werk guten Prüfwerte nachbescheinigt wurden.
Wäre mal spannend, einen dieser Wege durchzuboxen...
edit:
nur beim Zuklicken sehe ich noch folgenden Satz im Wiki zu Stichwort "Abgasnorm"
Es ist also denkbar, ein Motor/Getriebegespann VOR 1996 mit einem NACH 1996 zu vergleichen (z.B. 3.0Liter 6G72+A604 aus einem 93er LeBaron mit einem 1997er Voyager oder Mitsubishi Galant/Colt) und quasi auf Zuruf EURO2 zu erlangen, wenn sich mal wer (anders) die Mühe macht, herauszupuzzeln, was es mit dem zitierten Wiki-Satz über die Referenzmodelle auf sich hat--Tante Wiki hat ja nicht immer recht.Euro 2 sowie die deutschen Normen D3 und D4 sind auf andere Kraftfahrzeugtypen ausdehnbar, die über eine identische Motor- und Getriebekombination (bis zu acht Prozent Abweichung bei der Übersetzung sind zulässig) verfügen. Bsp:...
aus gegebenem Anlass: "wenn Du merkst, dass Dein Pferd tot ist, steig lieber ab..."
Re: WARNUNG -Kaltlaufregler bei ebay-
Also Tüv bescheinigung ist nicht das problem , nur die jungs beim Amt schlüsseln das nicht um , total verweigerung !
Haben kein Bock , keine ahnug , wie auch immer
Logisch ist da nichts
Haben kein Bock , keine ahnug , wie auch immer
Logisch ist da nichts
1989 TC Turbo
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Peter Laub
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- Registriert: Do 15. Feb 2007, 08:57
Re: WARNUNG -Kaltlaufregler bei ebay-
das Thema sollte doch langsam durch sein.....
(3.0 Conv. , Bj.1993, mit AHK, Handschaltung) verkauft ; Renault VelSatis 2.2dci FAP Initiale , Bj.2005; Moto Guzzi 850 T4, Bj.1982; MG Stelvio 1200 8V
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3-20-Zeichen
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Re: WARNUNG -Kaltlaufregler bei ebay-
Wieso?
Im Voyagerforum wills aktuell wieder einer wissen, und ein anderer gerade problemlos mit KLR/ABE geschafft haben.
Im Voyagerforum wills aktuell wieder einer wissen, und ein anderer gerade problemlos mit KLR/ABE geschafft haben.
aus gegebenem Anlass: "wenn Du merkst, dass Dein Pferd tot ist, steig lieber ab..."
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Peter Laub
- Beiträge: 391
- Registriert: Do 15. Feb 2007, 08:57
Re: WARNUNG -Kaltlaufregler bei ebay-
jaja, aber ABE ist kein TÜV-Gutachten und ein Voyager ist kein LeBaron.....
am besten Du kaufst Dir so ein Teil, baust es ein, lässt es vom SV abnehmen und vom der Zulassungsstelle eintragen. Das Ganze kannst Du dann hier als Fotostory mit allen Details veröfentlichen...., Steuerbescheid inklusive
am besten Du kaufst Dir so ein Teil, baust es ein, lässt es vom SV abnehmen und vom der Zulassungsstelle eintragen. Das Ganze kannst Du dann hier als Fotostory mit allen Details veröfentlichen...., Steuerbescheid inklusive
(3.0 Conv. , Bj.1993, mit AHK, Handschaltung) verkauft ; Renault VelSatis 2.2dci FAP Initiale , Bj.2005; Moto Guzzi 850 T4, Bj.1982; MG Stelvio 1200 8V

