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Eintrag 1921 bis 1935 von 7772 Themen

Hilferuf aus der Kieler Gegend!

Von Peter Ka 3lV6 Bj4/90 Cabrio schwarz, Wurzelholz am 05.08.2005, 18:15

Werkstattempfehlung?

Von Stefan am 05.08.2005, 13:15

Frage an der KBA, wie ??

Von Andy aus 67 am 05.08.2005, 12:34

Le Baron Bj 89 Turbo started nicht mehr

Von Harry K. am 05.08.2005, 12:22

Verdeck schließt nicht mehr

Von Herr Korn am 05.08.2005, 07:02

Feststellbremse

Von Prof.Schrotti am 04.08.2005, 17:14

Nummern schild gezucht

Von wim am 04.08.2005, 16:36

Lichtmaschine keine Leistung ? 11,6

Von goldi am 04.08.2005, 16:33

Ausfahrt Raum Wien

Von Otto GG-AJCH 27/3,0/Cab/1990 am 04.08.2005, 15:10

Wegfahrsperre "blockiert" Radio

Von Denny aus HH am 04.08.2005, 11:24

Lenksäule

Von Christian Spieler am 04.08.2005, 09:04

Die Lüftung lässt sich nicht mehr regeln.

Von Veit Hi 93 L3 V6 am 04.08.2005, 08:39

Schlafaugen

Von Jersey am 04.08.2005, 07:59

Winterschlaf ... offene Fragen

Von Knut PLZ58 (89er 2,2 GTC TII Conv. Schalt) am 04.08.2005, 05:54

Howdy ... ich habe jetzt das FOrum komplett durchforstet und auch im know-how die Tipps gelesen. Was ich nicht gefunden habe: Wie verhält sich das mit dem abgemeldeten Auto und der drohenden "Komplettabnahme" wann sollte ich ihn spätestens wieder anmelden und für wie lange ? thx


Re: Winterschlaf ... offene Fragen

Von Martin am 04.08.2005, 06:33

Fahr einfach alle 2 Jahre zum Tüv. Dafür brauchst Du ihn nicht anmelden, entkommst aber der Vollabnahme.


Re: Winterschlaf ... offene Fragen

Von Tonio 89er 2.2GTC TII conv. 5G am 04.08.2005, 11:09

Ansonsten ist es so, dass 18 Monate Abmeldung und abgelaufener TÜV automatisch die Vollabnahme nach sich ziehen. Gruß Tonio


Re: Winterschlaf ... offene Fragen

Von Peter Laub 3.0 V6 Bj.93 am 05.08.2005, 04:53

es spielt keine Rolle ob Du noch TÜV hast oder nicht, wenn der Wagen länger als 18 Monate abgemeldet ist brauchst Du eine Vollabnahme. Und zum Anmelden musst Du noch mindestens 3 Monate TÜV und AU haben.


Re: Winterschlaf ... offene Fragen

Von Knut PLZ58 (89er 2,2 GTC TII Conv. Schalt) am 05.08.2005, 05:36

Gut ... danke soweit ... Wenn man, um dem zu entgehen, das Fahrzeug wieder anmeldet, wie lange muss er dann angemeldet sein, damit die Fristen von vorne beginnen? Ein Tag ? 'ne Woche ? 'n Monat ?


Re: Winterschlaf ... offene Fragen

Von Peter Laub (PLZ64285)3.0 V6 Convertible am 05.08.2005, 09:38

Da gibt es keine Beschränkung, angemeldet ist angemeldet. Du musst nur drauf achten das Du noch 3 Monate TÜV und ASU vor der nächsten Anmeldung hast.


Re: Winterschlaf ... offene Fragen

Von Adrian am 05.08.2005, 11:37

Es reicht eine "Tageszulassung" und die Frist geht von vorn los. Ich dachte allerdings bisher immer, daß das Auto bereits nach 12 Monaten Bauratfällig wird. Früher war das auch mal so, habe mal ein Auto genau auf den Stichtag wieder zugelassen (damals noch ahnungslos) und auf der Zulassungsstelle sagte man mir dann, daß ich am nächsten Tag eine Bauratabnahme gebraucht hätte. Darauf sollte man auch immer auchten, wenn man ein abgemeldetes Auto kauft,(wie ich damals).


Re: Winterschlaf ... offene Fragen

Von Peter Laub 3.0 V6 Bj.93 am 05.08.2005, 11:50

früher waren es 12 Monate, und man konnte um 6 Monate verlängern. Inzwischen sind es generell 18 Monate ohne Verlängerungsmöglichkeit.


Re: Winterschlaf ... offene Fragen

Von Knut PLZ58 (89er 2,2 GTC TII Conv. Schalt) am 05.08.2005, 20:58

Oki ... Danke euch ! das heisst ja nun im Klartext, (TÜV Termin ist März 06) das ich spatestens im Dezember für mindestens einen Tag zulassen muss ... dann verlängert sich die Zulassungsfrist und im März fahre ich dann ohne Zulassung zum TÜV zur HU ... als dann ... nochmals DANKE !


Re: Winterschlaf ... offene Fragen

Von jeremy HH, 88er 2.2 T1 Cabrio Aut EU am 05.08.2005, 21:52

Nee, wieso? Den Dezember-Termin kannst du vergessen. März '06 liegt doch deutlich innerhalb der 18-Mon.-Frist. Und von den 3 Mon. "TÜV-Rest bei Anmeldung" habe ich noch nichts gehört. - Diesen Punkt und "Fahrt zum TÜV ohne Anmeldung" kläre ich Anfang der Wo. noch mal und schreibs hier rein. Zur und von der Anmeldung kann man auf jeden Fall ohne Stempel auf dem Kennzeichen fahren (also unangemeldet) - allerdings bei gültigem TÜV.


Re: Winterschlaf ... offene Fragen

Von Arne 89er 2.5 Conv. US Aut. am 06.08.2005, 10:28

Hol dir doch ein Saisonkennzeichen, dann fällt die ewige An-/Abmelderei weg. Wenn der TÜV in die abgemeldete Zeit fällt brauchst du nicht extra anmelden, sondern fährst einfach zu Beginn der neuen "Saison" hin, gibt keine Geldbuße.


Re: Winterschlaf ... offene Fragen

Von jeremy HH, 88er 2.2 T1 Cabrio Aut EU am 08.08.2005, 11:17

Auweia, das wird ja richtig kompliziert, wenn man in die Details einsteigt. Also : Wir haben es ja mit verschiedenen Ebenen zu tun : Zulassung, TÜV, Versicherung 1. Baurat / Vollabahme wird in jedem Fall nach 18 Mon. fällig, und wird auch durch eine Tageszulassung nicht aufgehoben / neu gestartet. 2. Die "TÜV-Restlaufzeit bei Wiederanmeldung" ist Ländersache. Anscheinend hat man sich aber auf 3 Mon. geeinigt. 3. Bei gültigem TÜV/ASU darf man ohne Stempel zur / von der Zulassung fahren "im Zulassungsbereich" 4. Daraus ergibt sich: Wenn TÜV + Anmeldung in 1 Zug erledigt werden, kann man ohne Stempel fahren. Nur zum TÜV darf man offiziell nicht ohne Anmeldung fahren. (Man muss allerdings erst mal erwischt werden. Auf dem Hinweg kann man immer noch sagen, man fährt zur Anmeldung, auf dem Rückweg hat man schlechtere Karten - wenn man von der "Trachtengruppe" *lol* angehalten wird.) 5. In jedem Fall muss eine versicherungstechnische Abdeckung gegeben sein. Wenn man überlegt, ob man nur 14 Tage oder 1 Mon anmeldet, muss man mit seiner Versicherung klären, dass die nicht mit erhöhten Prämien kommen. 6. Vom Aufwand und Kosten her betrachtet ist es also allemal besser, über die Vollabnahme zu gehen. Dabei kann der Prüfer nur nach den Bestimmungen zum Zeitpunkt der Erstzulassung gehen. Wenn man allerdings besondere Sachen dran hat (kleines Nummernschild, Sidemarkers, etc.), kommt man - selbst wenn sie eingetragen sind - in den Bereich des Ermessensspielraums. Und da kann man keine genauen Prognosen anstellen, wie wir wissen. ;-(( So, ich glaube, jetzt habe ich alle Fakten und Überlegungen erfasst. Viel Spaß !


Re: Winterschlaf ... offene Fragen

Von Tonio 89er 2.2GTC TII conv. 5G am 08.08.2005, 12:12

Uiuiuiuiuiui. Na das ist ja schwerster Tobak, mein lieber Mann. Aber gut, das mal wieder Fakten geschaffen wurden!!!! Grüße Tonio


Re: Winterschlaf ... offene Fragen

Von jeremy HH, 88er 2.2 T1 Cabrio Aut EU am 04.08.2005, 11:15

Stimmt, TÜV und Anmeldung kann man fahren, ohne dass das Fahrzeug angemeldet ist. Darf dann nur nicht z.B. 200 km entfernt sein. Also der nächstliegende. Wenn mehrere im Umkreis verfügbar sind, kann man sich sicher einen aussuchen. - Vollabnahme wäre fällig 18 Mon. nachdem TÜV abgelaufen ist.


Re: Winterschlaf ... offene Fragen

Von Frank0307 89er Coupe Premium 2,5L 71kW am 04.08.2005, 11:33

aber ohne Zulassung darf man nich auf öffentliche Straßen fahren, da ja keine Versicherung besteht, da muss man sich ein Kurzzeitkennzeichen holen oder auf dem Trailer transportieren. MfG Frank


Re: Winterschlaf ... offene Fragen

Von jeremy HH, 88er 2.2 T1 Cabrio Aut EU am 04.08.2005, 11:43

Darf man eben doch, deshalb meine Beschreibung oben. Aber Versicherung muss geklärt sein. Red mal mit deinem Agenten.


Re: Winterschlaf ... offene Fragen

Von Frank0307 89er Coupe Premium 2,5L 71kW am 04.08.2005, 11:58

also da sollte man sich aber genau absichern, ich möchte z.B. nicht mit einem nicht Zugelassenen Fahrzeug in einen Unfall verwickelt sein, man braucht ja nicht mal Schuld sein, es braucht ja nur einer Auffahren. Das gelabber von der Polizei in diesem Fall möchte ich mir nicht anhören. MfG Frank

wo Farbcode zu finden?

Von LittleNo 89er Premium Coupe 2.5 ohne Turbo am 03.08.2005, 22:25

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