...wenn ich das als Ex-Banker mal so sagen darf!!!
Es gibt kein Gesetz, Michel, sondern eine EU-Verordnung, die das regelt. Danach sind Banken in der EURO-Zone (was NICHT gleich EU ist!!!!) verpflichtet, Auslandsüberweisungen bis € 12.500 zu den jeweiligen institutseigenen Gebühren einer Inlandsüberweisung abzurechnen, sofern die BIC (früher auch SWIFT) und die IBAN des Empfängers angegeben wird.
So dies der Auftraggeber unterläßt oder aber der Betrag größer € 12.500 ist, kostet es die "ganz normale" Auslandsgebühr.
BEWARE OF!!!! Beiträge á la "Meine Bank hat dafür € 0,30 verlangt" und "Hä? Meine hat dafür nix verlangt" sind insofern NICHT zielführend, da die EU-Kommission NICHT eine feste und einheitliche Gebühr vorgeschrieben hat. Bei dieser Gelegenheit kann man höchstens mal seine eigenen Gebühren, die man so für sein Konto liegen läßt, vergleichen, aber nicht mehr!!!
Wenn Roger also behauptet, dass ihn das € 10 kosten würde (was nicht unmöglich erscheint), können ihn diejenigen davon "erlösen", wenn sie auf der Auslandsüberweisung ankreuzen, dass sie sämtliche Gebühren und Auslagen tragen. Dann würde Roger "seinen" Betrag bekommen, und gut!
WARNING: Verrechnungsschecks senden, etwas anderes komtm nicht in Frage! Der Einlöser eines Verrechnungsschecks MUSS diesen auf ein Konto gutschreiben lassen und ist daher im REGELFALL ermittelbar, da es bis auf wenige Ausnahmen (bspw. bestehende Nummernkonten Österreich) in allen Ländern eine Regelung ähnlich des § 154 AO gibt, in dem eine Bank verpflichtet ist, die Legitimation des Kontoeröffners aber auch des Kontoinhabers festzustellen UND festzuhalten (die älteren unter Euch erinnern sich vielleicht, dass trotz langjähriger bestehender Geschäftsverbindung Mitte der Neunziger auf einmal die Bank trotzdem den Personalausweis kopieren wollte...).
Back to Topic: Unrichtig ist, dass die Einlösung eines ausländischen, selbst auf € ausgestellten Schecks nix kostet!!! Da der Scheck eben KEINE Geldanweisung gem. der Verordnung der EU-Kommission ist, wird dieser zu den jeweiligen Gebührensätzen abgerechnet. Dies ist zumindest in Deutschland übliche Praxis in der Bankenlandschaft. Selbstredend kann es hier Ausnahmen geben, die mir jedoch noch nicht untergekommen sind.
Grüße
Tonio
Zahlungsverkehr AUSLAND
Von Tonio am 26.03.2004, 09:06
Re: Jeremy und Space haben Recht...
...wenn ich das als Ex-Banker mal so sagen darf!!!
Es gibt kein Gesetz, Michel, sondern eine EU-Verordnung, die das regelt. Danach sind Banken in der EURO-Zone (was NICHT gleich EU ist!!!!) verpflichtet, Auslandsüberweisungen bis € 12.500 zu den jeweiligen institutseigenen Gebühren einer Inlandsüberweisung abzurechnen, sofern die BIC (früher auch SWIFT) und die IBAN des Empfängers angegeben wird.
So dies der Auftraggeber unterläßt oder aber der Betrag größer € 12.500 ist, kostet es die "ganz normale" Auslandsgebühr.
BEWARE OF!!!! Beiträge á la "Meine Bank hat dafür € 0,30 verlangt" und "Hä? Meine hat dafür nix verlangt" sind insofern NICHT zielführend, da die EU-Kommission NICHT eine feste und einheitliche Gebühr vorgeschrieben hat. Bei dieser Gelegenheit kann man höchstens mal seine eigenen Gebühren, die man so für sein Konto liegen läßt, vergleichen, aber nicht mehr!!!
Wenn Roger also behauptet, dass ihn das € 10 kosten würde (was nicht unmöglich erscheint), können ihn diejenigen davon "erlösen", wenn sie auf der Auslandsüberweisung ankreuzen, dass sie sämtliche Gebühren und Auslagen tragen. Dann würde Roger "seinen" Betrag bekommen, und gut!
WARNING: Verrechnungsschecks senden, etwas anderes komtm nicht in Frage! Der Einlöser eines Verrechnungsschecks MUSS diesen auf ein Konto gutschreiben lassen und ist daher im REGELFALL ermittelbar, da es bis auf wenige Ausnahmen (bspw. bestehende Nummernkonten Österreich) in allen Ländern eine Regelung ähnlich des § 154 AO gibt, in dem eine Bank verpflichtet ist, die Legitimation des Kontoeröffners aber auch des Kontoinhabers festzustellen UND festzuhalten (die älteren unter Euch erinnern sich vielleicht, dass trotz langjähriger bestehender Geschäftsverbindung Mitte der Neunziger auf einmal die Bank trotzdem den Personalausweis kopieren wollte...).
Back to Topic: Unrichtig ist, dass die Einlösung eines ausländischen, selbst auf € ausgestellten Schecks nix kostet!!! Da der Scheck eben KEINE Geldanweisung gem. der Verordnung der EU-Kommission ist, wird dieser zu den jeweiligen Gebührensätzen abgerechnet. Dies ist zumindest in Deutschland übliche Praxis in der Bankenlandschaft. Selbstredend kann es hier Ausnahmen geben, die mir jedoch noch nicht untergekommen sind.
Grüße
Tonio