Von Carsten Berlin am 24.11.2002, 12:40
Von Steffen am 23.11.2002, 21:39
Von Stefan Schill am 23.11.2002, 14:20
Von LeProblem am 22.11.2002, 12:23
Von Elmar am 21.11.2002, 21:40
Von Ronni am 20.11.2002, 23:29
@ Torsten du Schlaumeier
Von Intercar am 20.11.2002, 20:47
Aber sonst bist du noch ganz gesund ja? Was gehst du mich so an und sag mir bitte mal was ein Bastlerfahrzeug mit Sittenwiedrigkeit zu tun hat
Zum Thema Bastlerfahrzeug das Wort darf im Vertrag stehen und wenn es dort steht heist Das das Fahrzeug Mängel hat und nur für Bastler oder Schrauber gedacht ist Außerdem muß der Händler nur dafür haften wenn die Mängel vor dem Verkauf waren und verschwiegen wurden nicht wie in dem Fall für ein Motorschaden !!! außerdem muß der Händler für Verschleißteile keine Garantie übernehmen der Motor ist ein Verschleißteil !!! 3. Das Auto muß dem Alter entsprechend Mängelfrei sein und das ne BJ 88 Karre nicht mehr viel darstellt ist wohl ganz klar zu mindest wegen der Gewährleistung!!!
Wenn du mir schon ein Link vom ADAC vor die Nase wirfst dann nicht nur ein Auszug sondern das komplette Gesetz
Aud solche Kunden wie dich warte ich nur die alles wissen wollen und dann am ende doch zum Anwalt rennen der alles richten soll
Außerdem wird keiner gezungen solch ein Kaufvertrag zu Unterschreiben wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Dir muß doch logisch sein das wenn ich nen 89 Baron für 2000 Euro verkaufe und dir geht der Motor kaputt ( was der Händler auch nicht riechen kann) das ich dir nicht nen neuen für 4000 Euro einbauen kann logisch oder
Intercar
Re: @ Torsten du Schlaumeier
Von Peter am 20.11.2002, 21:21
Hey, Leute, was ist denn hier los? Könnt Ihr Euren Kleinkrieg nicht woanders austragen?
@Intercar: Der Motor ist nach 23/7-2002SVG des OLG Hannover KEIN Verschleißteil, sondern nur Teile davon (Zahnriemen, ÖL-/Wasserpumpe etc.). Aber: Ein durch das Versagen dieser Verschleißteile folgender Schaden fällt zu Lasten des Käufers! (Es sei denn, der Verkäufer hat z.B. einen offensichtlich verschlissenen Zahnriemen nicht vor Übergabe des Fahrzeugs gewechselt oder auf den Mangel hingewiesen...)
Re: @ Danke
Von Thorsten am 21.11.2002, 08:06
Vielleicht hat ja jemand gestern auch Fernsehen geschaut. Da waren verteten der ADAC, der ACE und jemand vom Kfz-Verband. Dort gab es genau die gleichen Fragen. Und alle drei bestätigten, dass auch auf gebrauchte Fahrzeuge vom Händler (egal welches Alter) eine 2 Jährige Gewährleisung gegeben werden muss. Diese kann aber durch eine vertraglichen Zusatz auf 1 Jahr begrenzt werden. Weniger geht nicht. Ohne Gewährleistung ist seit dem 1.1.02 nicht mehr möglich. Dafür ist man ja auch Autohändler mit der erworbenen Erfahrung. Ausser es ist dem Käufer klar, dass es sich um ein nicht fahrbereites, bzw. defektes Auto handelt. Erst dann ist der Zusatz Bastlerfahrzeug erlaubt. Wenn ich ein Auto verkaufe nur um der Gewährleistung zu entgehen (siehe oft Händler bei e-bay) dann ist das Sittenwidrig. Das ist ein ganz normales Wort in der Juristerei ( siehe z.B.$138 BGB). Selbiges kann man bei jedem, für das jeweilige Bundesland zuständige, KFZ-Scheidsgericht bestätigen lassen, bzw. entscheiden lassen. Gruß
Re: @ Danke
Von Elmar am 21.11.2002, 21:35
Es geht schon noch ohne Gewährleistung, der Händler muß dir die Karre dann als Schrott oder Teileträger verkaufen. Alles andere wäre Mord.
Man muß auch mal an die Händler denken, nicht das ich Händler toll finde aber... sonst hätten wir direkt nochmal 50.000 mehr Arbeitslose.
:-(
Gruß,
Elmar
@ Intercar
Von Caddylover am 21.11.2002, 22:20
Na du bist ja scheinbar einer von der ganz tollen Händlersorte. Aber scheinbar hast du deine Kunden gut im Griff, sonst hättest du schon in einem Rechtstreit merken müssen, wie sehr deine Meinung von der Rechtsprechung abweicht.
Gruß
Uwe
Re: @ Torsten du Schlaumeier
Von bernd am 22.11.2002, 23:31
richtig so Intercar !
Schreib den Schlaumeiern hier mal was so Fakt ist im Gebauchtwagenhandel.
Billig kaufen wollen und dann wenn was kaputt geht, meinen die hier das die einen Neuwagen gekauft haben, und das alles umsonst auf Garantie repariert wird.
Die Chrysler Karren sind doch meist schon über 12 Jahre alt, und gehören eigentlich auf den Schrott !
Re: @ bernd du Schlaumeier
Von Tonio am 23.11.2002, 10:48
das mit dem eigentlich auf den Schrott hättest Du Dir sparen können. Ermüdender Beitrag...
Re: @ bernd du Schlaumeier
Von rafael am 23.11.2002, 18:29
hi!
ich verstehe die aufregung nicht.wenn ich was gewerblich verkaufe muss ich garantie geben-das ist fakt(genauso muss ich als selbständiger für einen gewerblichen verkauf umsatz- und andere steuern entrichten,egal ob es ein "bastlerfahrzeug" oder neuwagen ist).deswegen verstehe ich nicht die denkweise von intercar.wenn du für gebrauchte fahrzeuge keine garantie geben willst,dass verkauf sie doch nicht ;-)
vor 2 tagen musste so ein händler nämlich "bluten",weil seine karre nach 200 km verreckt ist ;-))(war die karre von meinen schwager).
gruss
rafael
p.s.@bernd:vergleiche mal 12 jahre alten golf,12 jahre alten renault oder seat oder opel oder,oder,oder.....,mit dem baron ;-))
Re: @ rafael du Schlaumeier
Von Intercar am 23.11.2002, 18:36
Ließ mal beine Postings richtig da wirst du sehen das du Schwachsinn erzählst. Ich habe nicht gesagt das ich keine Garantie gebe klar gebe ich Garantie aber bei so einer alten Karre nur gegen Aufpreis von 200 Euro und wer die sich sparen will der hat halt Pech gehabt wenn Ihm irgendwann der Motorhochfliegt Wie soll man bitte auf einen 15 Jahre alten Gebrauchsgegenstand Garantie geben das gibt es auch bei keinem anderen Artikel den man zu kaufen bekommt warum soll das beim Auto dann so sein
Re: @ rafael du Schlaumeier
Von rafael am 24.11.2002, 13:34
wenn du was gewerblich verkaufst musst du garantie geben(egal wie alt der gegenstand ist) und zwar ohne aufpreis.wenn du zu mediamarkt gehst,dort einen fernseher kaufst,der dort seit 7,8 jahren rumsteht bekommst du selbstverständlich 2 jahre garantie.und beim auto sieht es nicht anders aus.sonst kann ich jedes,wirklich jedes auto als bastlerfahrzeug verkaufen und so die garantieverpflichtung ganz legal umgehen.
wie war es noch letztes jahr mit "im auftrag" verkäufen????da hat ein händler ein schrott-auto "im auftrag" verkauft und so war er auf der sicheren seite,falls was passierte(mir selber passiert mit meinem baron:im auftrag gekauft,100 km gefahren,getriebe im arsch,händler sagt im auftrag und ich musste 4000 dm auf den tisch legen).das ist aber gott sei dank seit 01.01.2002 vergangenheit ;-))
du musst nur auf einen richtigen kunden warten,.dann wirst du ganz schnell die pflichten eines autoverkäufers kennen lernen,nicht nur die rechte ;-))
gruss
rafael
Re: @ rafael du Schlaumeier
Von Intercar am 24.11.2002, 21:28
Ne du bist mir echt zu kindisch nen 8 Jahre alten Fernseher vom Mediamarkt zu vergleichen überleg mal der steht da zwar 8 Jahre aber er ist immernoch neu !!! und nicht wie ein 8 Jahre altes Auto gebraucht
Also beim nächten Mal erst Gehirn einschalten
Re: @ rafael du Schlaumeier
Von rafael am 24.11.2002, 22:12
ich arbeite selber im mediamarkt.und wir verkaufen ab und zu mal vorführgeräte.vorführgerät heisst deswegen vorführgerät weil es vorgeführt wird,und zwar ziemlich oft und ziemlich lange.und wenn wir ein solches gerät verkaufen,dann mit garantie.ohne aufpreis!!!!
aber erkundige dich doch beim richtigen händler(ich meine jetzt nicht die würstchen-auto- verkäufer,deren teuerster wagen 2500 ? kostet)wie die rechtslage mit der garantie aussieht.
wenn du einen vorführwagen kaufst,dann wohl mit garantie.oder wo ziehst du die grenze;wann ein auto schrott und zu alt ist und wann nicht???
Re: @ rafael du Schlaumeier
Von Intercar am 25.11.2002, 10:06
HAAAAAALLLLLLLOOOOOO bist du so blöde oder tust du nur so???
Also wenn ich in euren Mediamarkt komme und da steht nen 8 Jahre altes Vorführgerät da gebt Ihr noch volle Garantie drauf???
Träum weiter
Re: @ rafael du Schlaumeier
Von rafael am 25.11.2002, 10:58
bist du so BLÖD oder tust du nur so.du MUSST garantie geben.so ist es und nicht anders.selbst wenn es auf dem vertrag steht KEINE GARANTIE habe ich als kunde trotzdem welche.ruf mal deinen anwalt an und frag nach(oder hat dein würstchen-laden keinen ;-))
und selbstvertändlich bekommst du bei uns garantie auf vorfühgeräte.
mir ist diese diskussion jetzt zu anspruchsvoll geworden.du musst selber wissen was du machst.
ich als kunde kenne meine rechte und pflichten ;-)
gruss
rafael
Re: @ rafael du Schlaumeier
Von Horst am 25.11.2002, 11:29
ich muß mich hier mal einmischen.
Das Fahrzeug hat Garantie. Punkt. Egal was Du schreibst, egal in wessen Auftrag Du es verkaufst. Das Fahrzeug hat Garantie.
Wieso verkaufen so viele Händler die alten Fahrzeuge nicht mehr an EU-Bürger? Na weil sie Garantie geben müssen. Diese Fahrzeuge gehen dan in die OST-Staaten.
Ich würde gerne mal bei dir ein Fahrzeug kaufen. Denn ich würde auf mein Recht bestehen und Du würdest dich mit deiner Meinung in Unkosten stürzen.
Ach ja:Das mit dem MediaMarkt stimmt auch.
Verkauf du mal schön deine Fahrzeuge "ohne Garantie", solche Händler braucht das Land, denn es gibt solche Händler kaum noch.
Gruß
HS
Von Thorsten am 20.11.2002, 13:12
Von No.Trace ST am 20.11.2002, 06:13
Von PvL aus Hamburg am 19.11.2002, 23:57
Von alex aus österreich am 19.11.2002, 09:31
Von Ellesse am 18.11.2002, 18:50
Von Carsten Berlin am 18.11.2002, 12:54
Von Sanna am 17.11.2002, 16:57
Von Hans Günter Kissmann am 17.11.2002, 14:20
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