US Baron in Holland kaufen / in D tüven u zulassen? Dringend

Technische Fragen an die Gemeinde....

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Sebi
Beiträge: 161
Registriert: Mo 5. Jan 2009, 20:58

US Baron in Holland kaufen / in D tüven u zulassen? Dringend

Beitrag von Sebi »

Liebe Gemeinde, ich habe eine ganz dringende Frage!

Werde ich Probleme beim TÜV und/oder der Zulassung bekommen, wenn ich z.B. in Holland einen Baron in der US Version kaufe und hier Tüven und zulassen möchte?
Habe mal gehört, dass in Deutschland US Barone nur ohne Probleme durch den TÜV kommen mit den ganzen Sondergeschichten (Blinker, Nummernschild) wenn die schon in D zugelassen waren (Bestandsschutz)! Gilt das auch für Autos aus dem EU Ausland oder kann ich das vergessen? Weil ich möchte den natürlich nicht auf EU Version umrüsten müssen!

Ist wirklich ganz dringend, also zögert nicht und posted eure Meinungen und Erfahrungen!
Vielen lieben Dank im Voraus!


Gruß,
Sebi !

P.S. muss sonst noch googlen, aber wenn wer weiß welche papiere ich vom Verkäufer mitbekommen muss, dann wär das ein Schmankerl!
Seit 24.2.2011 wieder ein 89er 2,5L Automat. US-Version - Endlich! :-)

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Sammy
Beiträge: 836
Registriert: So 1. Apr 2007, 15:11

Beitrag von Sammy »

als erstes würde ich mich beim deutschen TÜV erkundigen, ob Autos mit einer Schadstoffklasse schlechter als E4 überhaupt noch zugelassen werden, wenn sie aus dem EU-Ausland kommen, aber dort nicht auf deinem Namen zugelassen waren (Stichwort: Umzugsgut), habe das Problem erst die Monate mit einem 95er Voyager (E3) gehabt, allerdings der andere Weg von Deutschland hierher nach Spanien, aber soweit ich weiss ist es ein EU-Gesetz und gilt somit europaweit, also hak mal beim Tüv nach 8)
89er 2,5ltr-Turbo, jetzt US-Version, blau-metalic mit friesisch-blauer Volllederausstattung *g

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Sebi
Beiträge: 161
Registriert: Mo 5. Jan 2009, 20:58

Beitrag von Sebi »

Danke für den Hinweis!
Meine Frage an sich habe ich mir mittlerweile auch teilweise selbst beantowrtet. Mein TÜV-Mensch vor Ort macht natürlich wegen der US Leuchten wieder einen Strich durch die Rechnung. :cry:
Aber gut. Das ließe sich ja beheben, auch wenns dann blöd aussieht.

Liegt man eigentlich im Bußgeldbereich, mit falschen Rückleuchten? Wird man damit sofort festgesetzt, oder wie ist das? Nicht, dass ich das vor hätte.

Danke und Gruß,
Sebi !
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bierdruck
Beiträge: 735
Registriert: Do 15. Feb 2007, 09:30

Beitrag von bierdruck »

um solch spezielle Hilfe zu erfahren würde ich erstmal mein Profil vernünftig ausfüllen, z.B. Wohnort, und dann kann man überlegen.
Diskutiere niemals mit Idioten!
Die ziehen dich auf ihr Niveau runter -
und schlagen dich dann durch Erfahrung.

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Sebi
Beiträge: 161
Registriert: Mo 5. Jan 2009, 20:58

Beitrag von Sebi »

Ok, das mit dem profil hamwa erledigt!
Ich muss nochmal kurz eine Verständnisfrage klären.
Ich habe meinen TÜVMenschen gefragt, ob er mich denn mit einem in Deutschland gekauften Baron mit US Rückleuchten passieren ließe. Das hat er verneint. Er bestünde auf orange Blinker. Hab ich erstmal so genommen, weil ich geschockt genug war. :cry: Nachdem ich die Fassung wiedererlangt hatte und wieder denken konnte kam aber die Frage auf, dass doch so viele US Barone noch in der Deutschland rumfahren. Wie kann das? Werden die nach zur nächsten HU umrüsten müssen, oder was? Oder liegt nur ein Missverständnis vor, dass es um Neuzulassung geht und das nicht gemacht wird und alle bisherigen noch Bestandsschutz haben!?

Der kerl hat mich echt verwirrt, dachte ich wüsste, wies wäre. Bin Dankbar für Antworten!
Gruß,
Sebastian!
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matador
Beiträge: 1778
Registriert: Mo 18. Feb 2008, 06:07

Beitrag von matador »

Die mit ihren roten Rückleuchten zum Tüv fahren,
bei denen sind sie dann wohl auch eingetragen ( so wie bei mir :D ).
Bei einem EU Baron bekommst du die roten nicht eingetragen.
LeBaron Cabrio Bj 92 3l V6 US manuelle Schaltung und D3
LeBaron Cabrio Bj 94 3l V6 EU mit LPG und D3
Ford Ranger Pickup Bj 87 2,9l V6 US
Renault Megane Coupe / Cabrio Bj 2007
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Megan
Beiträge: 627
Registriert: So 27. Mai 2007, 15:23
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Beitrag von Megan »

Hallo...

Auch wenn noch einige Barone mit rotem Heck hier unterwegs sind , wirst Du , wenn nicht eingetragen keine Zulassung mit rotem Heck bekommen...
Du kannst aber vor jedem TÜV das Heck umrüsten , sind glaub ich insgesammt 18 Schrauben...
Und wie es bei einer Verkehrskontrolle ist , kommt immer auf den Schandi an , der Dich da überprüft...
Aber warum zum TÜV , der GTÜ ist doch viel humaner...

Grüße aus München

Michaela & Christian
Le Baron Cabrio 2.2i Turbo I Automatik weiß `88
Le Baron Cabrio 2.2i Turbo I Automatik rot `89
Sebring Cabrio 2.7i V6 Automatik schwarz `05
Alfa Romeo 147 2.0 Twin Spark ´02

Florus
Beiträge: 120
Registriert: So 25. Apr 2010, 16:06

Beitrag von Florus »

Megan hat geschrieben:[...]Aber warum zum TÜV , der GTÜ ist doch viel humaner...

Grüße aus München

Michaela & Christian
Wollte ich gerade schreiben - such dir nen anderen "TÜV-Menschen".

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Sebi
Beiträge: 161
Registriert: Mo 5. Jan 2009, 20:58

Beitrag von Sebi »

Kannte den GTÜ nicht und habe mal nachgefragt. Die können mir nicht helfen. Für eine Vollabnahme muss ich zum TÜV. Geht kein Weg dran vorbei. Tüv Süd soll aber kulanter sein als Tüv Nord. Kann das wer bestätigen?

Danke,
Gruß!
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