Kaltlaufregler mit ABE (?) bei eBay

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Schanzenbaron
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Kaltlaufregler mit ABE (?) bei eBay

Beitrag von Schanzenbaron »

Hab ich gefunden, angeblich mit ABE, nicht mit Teilegutachten:

Kaltlaufregler http://pages.ebay.com/link/?nav=item.vi ... ID=EBAY-DE

Ich hoffe, trotz meiner rudimentären Internetkenntisse funktioniert der Link :)
LeBaron Convertible 3.0l Bj. 1990 Original-US Ausführung Euro 2 KLR

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matador
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Re: Kaltlaufregler mit ABE (?) bei eBay

Beitrag von matador »

Es ist nur ein Teilegutachten dabei.
KEINE ABE
LeBaron Cabrio Bj 92 3l V6 US manuelle Schaltung und D3
LeBaron Cabrio Bj 94 3l V6 EU mit LPG und D3
Ford Ranger Pickup Bj 87 2,9l V6 US
Renault Megane Coupe / Cabrio Bj 2007
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Schanzenbaron
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Re: Kaltlaufregler mit ABE (?) bei eBay

Beitrag von Schanzenbaron »

Zitat aus dem Angebot:


ACHTUNG : Eine Vorführung des Fahrzeuges bei TÜV ist NICHT erforderlich ( weder vor noch nach dem Einbau des Systems ), wenn dieser durch eine AU -berechtigte Werkstatt durchgeführt wird.
Lieferumfang

HJS Umrüstsatz,
ABE - Allgemeine Betriebs Erlaubnis,
Steueränderungsantrag,
Einbauanleitung.


Das wäre dann ja fast ne Irreführung oder?
LeBaron Convertible 3.0l Bj. 1990 Original-US Ausführung Euro 2 KLR

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matador
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Re: Kaltlaufregler mit ABE (?) bei eBay

Beitrag von matador »

Das wäre sogar Betrug.
Habe genau die gleichen Unterlagen hier liegen.
Die Stelle, wo Teilegutachten steht, ist nicht mit auf dem Foto.
Also ist es eine arglistige Täuschung und strafbar.
LeBaron Cabrio Bj 92 3l V6 US manuelle Schaltung und D3
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Schanzenbaron
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Re: Kaltlaufregler mit ABE (?) bei eBay

Beitrag von Schanzenbaron »

Da gebe ich Dir recht. Habe mal spaßeshalber angefragt, mal schauen, ob ne Reaktion vom Verkäufer kommt.
LeBaron Convertible 3.0l Bj. 1990 Original-US Ausführung Euro 2 KLR

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omafits
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Re: Kaltlaufregler mit ABE (?) bei eBay

Beitrag von omafits »

Schade DER VERKÄUFER sollte zu 99,9999% eigentlich wissen , das man gerade bei dem Baron keine Chance hat für die Umschlüsselung oder keinen Steuervorteil (wurde HIER ja ausreichend drüber geschrieben) also las die Finger weg, Bauernfänger :!:
1989 TC Turbo

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arnd
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Re: Kaltlaufregler mit ABE (?) bei eBay

Beitrag von arnd »

:-(
Schon traurig, das Teil wieder besseren Wissens so einzustellen.
Gruß Arnd
Le Baron Cabrio 3,0 V6 automatik, BJ 1991

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curly-wurly1969
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Re: Kaltlaufregler mit ABE (?) bei eBay

Beitrag von curly-wurly1969 »

Hallo zusammen,
ich habe ihn geschrieben und gesagt das es eigentlich keine Chance mehr gibt den KLR eingetragen bzw. eine Steuerermäßigung zu bekommen.
Das ist seine Antwort:
Hallo Sie täuschen sich gewaltig. Ich war heute beim Tüv und würde den Regler auch eingetragen bekommen, wenn ich einen Chrysler mit Typennummer hätte. Bei einem US Import ist das jedoch nicht möglich. Ich weiss langsam nicht mehr, wo dieser Blödsinn herkommt.
Bei der Zulassungsstelle wurde mir bestätigt, das einer Änderung nichts im Wege steht.
Noch einmal klar gesagt: mit Typennummer steht einem Eintrag nichts im Wege. Aussage von heute !!!

Nun bin ich echt verwirrt :roll:
Gruß Rainer
Die Kunst des Fliegens, ist beim Springen den Boden zu verfehlen!
"Douglas Adams"

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arnd
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Re: Kaltlaufregler mit ABE (?) bei eBay

Beitrag von arnd »

VkBI. Amtlicher Teil Heft 20/2008, Seite591

Nr. 149 Erläuterungen zur Erstellung und Anwendung von Teilegutachten (§ 19 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 4 StVZO in Verbindung mit Anlage XIX StVZO)

Bonn, den 09. Oktober 2008 S 33/S 34/7352.4/1

Nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden werden nachstehende Erläuterungen bekanntgeben.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Im Auftrag
Dr. Jörg Wagner


1. Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit der Erstellung von Teilegutachten für Änderungen an Kraftfahrzeugen mit Auswirkungen auf deren Abgasverhalten wurde eine Praxis festgestellt, die weder mit den Vorschriften des § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO in Verbindung mit Anlage XIX StVZO noch mit den geltenden Emissionsvorschriften für Kraftfahrzeuge vereinbar ist. Um dieser Praxis entgegenzuwirken und eine bundesweit einheitliche Begutachtungs- und Genehmigungspraxis zu erreichen wird auf Folgendes hingewiesen:


2. Grundsätze für die Erteilung von Teilegutachten

Nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs u. a. dann nicht. wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen für diese Teile die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines technischen Dienstes nach Anlage XIX StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt. Mit einem Teilegutachten kann damit der Nachweis geführt wer- den, dass durch entsprechende Fahrzeugänderungen die bestehende Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht nach § 19 Abs. 2 StVZO erloschen ist. Diese Grundsätze gelten auch bei Änderungen an Kraftfahrzeugen mit Auswirkungen auf das Abgasverhalten.


3. Erstellung von Teilegutachten für den Bereich der Emissionsvorschriften

Die 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 13. August 1996 (BGBI. I S. 463; geändert durch Verordnung vom 18.02.1998 (BGBI.I S. 390)enthält eine besondere Rechtsgrundlage für die Erstellung von Teilegutachten auch in Bezug auf die Verbesserung des Emissionsverhaltens von Kraftfahrzeugen. Hierbei ist die Einhaltung von anspruchsvolleren Abgasvorschriften gegenüber dem ursprünglich genehmigten Zustand gemäß den Vorgaben dieser Verordnung nachzuweisen. Entsprechende Anwendungsfälle und die damit im Zusammenhang stehende Möglichkeit zur Änderung der emissionsbezogenen Schlüsselnummern wurden und werden vom Verordnungsgeber ausschließlich auf der Grundlage einer besonderen Rechtsgrundlage und nur nach Anhörung und mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden in geeigneter Form festgelegt und bekannt gegeben.


4.) Zusammenfassung

Ohne besondere ergänzende Rechtsgrundlage ist es nicht zulässig, Teilegutachten gemäß § 19 Abs.3 Nr. 4 StVZO in Verbindung mit Anlage XIX StVZO für Auf- oder Nachrüstungssysteme zu erstellen, die als Nachweis für eine Änderung der emissionsbezogenen Schlüsselnummer und der damit verbundenen Klartextangabe in den Fahrzeugdokumenten dienen können.
Um Beachtung der vorstehenden Erläuterungen wird gebeten.
Le Baron Cabrio 3,0 V6 automatik, BJ 1991

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arnd
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Re: Kaltlaufregler mit ABE (?) bei eBay

Beitrag von arnd »

Und wenn jemand dagegen klagen will vorher mal das hier lesen: http://openjur.de/u/148998.html
OK, da geht's um einen Diesel-Kat. Aber vom Prinzip IMHO das gleiche Problem.

Also Abnahme ja, eintragen auch, aber keine Steuerwirksame Änderung der Schlüsselnummer/Abgasklasse.

Gruß Arnd
Le Baron Cabrio 3,0 V6 automatik, BJ 1991

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Bergi
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Re: Kaltlaufregler mit ABE (?) bei eBay

Beitrag von Bergi »

Hallo Zusammen,

ich habe zwar einen KLR verbaut und eingetragen. Habe aber wegen eines anderen Barons auf dem örtlichen Finanzamt angefragt. Die Antwort:

"technische Veränderungen die vom TÜV akzeptiert und im Fahrzeugschein eingetragen sind, werden vom Finanzamt anerkannt.
Über die Kosten des Umbaus kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben, dies müßten Sie vorab mit dem TÜV abklären."

mein Beitrag dazu

Grüße Jens
Schrauben drehn´ Muddern gehn`

Roter Baron EZ 90. US und V6

3-20-Zeichen
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Re: Kaltlaufregler mit ABE (?) bei eBay

Beitrag von 3-20-Zeichen »

Schon wegen des zweiten Satzes würde ich eigentlich die ganze Antwort kicken;
woher weiß denn der TÜV, was "der Umbau" so kostet....?

800,-Augen in der "Spezialwerkstatt", für 90,- am Straßenrand oder für`n Zwanni aus'm Schlachter im Schrotthof, was will der TÜV davon wissen?

Satz 1: siehe die von Arndt zitierte Dienstanweisung, die kennt inzwischen praktisch jede Zulassungstrulla, manche sogar so gut, dass sie selbst vor ABE erst mal durchverweigern....

Wenn man noch eine cousinierte Dorfzulassung kennt, wo "was geht": umso besser. Flächendeckende Rechtsgrundlage wäre das aber nicht.

edit:
im dritten Lesen widerspricht sich Deine Antwort ja auch gar nicht: "was der TÜV akzeptiert UND im Fahrzeugschein eingetragen ist..."

Eben. Der TÜV "akzeptiert" schmucke KLR, nur trägt die Zulassungsstelle im Schein auf Teilegutachten eben KEINE bessere Schadstoffklasse mehr ein, sondern nur, was dem TÜV so gefiel: den ordentlichen Einbau eines Zusatzteils.
aus gegebenem Anlass: "wenn Du merkst, dass Dein Pferd tot ist, steig lieber ab..."

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