ich arbeite zur Zeit daran meine Seitenbegrenzungsleuchten eingetragen zu bekommen. Diese werden (bis auf das "E"-Zeichen) der StVZO entsprechend zur Seite nur gelb abstrahlen - die vordere Zierleiste passt nämlich auch hinten (zumindest von der Länge) nur die Fassungen und die Löcher sind anders - aber man bekommt sie schon dran.
So weit so gut, der schwierigste Schritt bei den SML (Seitenmakierungsleuchten) ist nicht das hinbauen, sondern der TÜV. Jedoch habe ich mich ein wenig durch die StVZO gepflügt und folgendes gefunden:
§ 22a Absatz 3 Satz 2 StVZO
Demnach sollte man die Leuchten - trotz fehlendem "E"-Prüfzeichen - per Einzelabnahme eintragen können, da sie an ein Auto gebaut werden, dass außerhalb der EU (und damit "[...] außerhalb des Geltungsbereich dieser Verordnung gebaut worden sind [...]") gefertigt wurde. Mit anderen Worten sollte doch eine Etwa-Wirkung möglich sein.Einrichtungen - ausgenommen lichttechnische Einrichtungen für Fahrräder und Lichtquellen für Scheinwerfer -, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbracht worden sind, an Fahrzeugen verwendet werden, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung gebaut worden sind, und in ihrer Wirkung etwa den nach Absatz 1 geprüften Einrichtungen gleicher Art entsprechen und als solche erkennbar sind [...]
Was meint ihr dazu?


