kann nur noch den kopf schütteln über diese politiker ! seht euch diesen artikel an !
http://auto.t-online.de/h-kennzeichen-n ... 5646/index
h kennzeichen neue regelung !
Moderatoren: xedos, arnd, Ratte
-
dodge600
Re: h kennzeichen neue regelung !
bisquit hat geschrieben:kann nur noch den kopf schütteln über diese politiker ! seht euch diesen artikel an !
http://auto.t-online.de/h-kennzeichen-n ... 5646/index
oohhh Neiin!!
Re: h kennzeichen neue regelung !
Das ist doch nicht ganz neu. Es hatte letztes Jahr schon zu einem Aufschreie in der Oldtimerscene geführt.
Es sit nun sicherlich schwieriger ein H Kennzeichen zu erhalten. Und in vielen Dingen ist das Diskussionswürdig. Aber ich muss zugeben, dass es bislang tatsächlich Rostlauben mit H-Zulassung auf der Straße waren, die definitiv nicht erhaltenswürdig waren, Auch nach alter Regelung nicht!
Auch ein Golf I mit entsprechenden Umbaumaßnahmen aus den 80ern ist im gepflegten Zustand noch H-würdig.
Wird ein Golf I mit ATU Alufelgen umgebaut und mit neuen Federn tiefergelegt, dann bekommt er kein H-Kennzeichen mehr. Ist dann auch eher eine Bastelbude...
Unabhängig davon ist die ganze H-Regelung bei Fahrzeugen ab Ende der 80er eh nur für großvolumige Motoren interessant. Die haben fast alle einen KAT und sind meißt auf Euro2 umzurüsten. Bei einer fixen Steuer von 191,73€ muss der Wagen bei Euro2 (Benzin) einen Hubraum von > 2600ccm haben.
Die Mehrkosten beim "verbastelten" Baron 3.0l als Oldi ohne H wären daher ca. 29€.
Bei Euro1 dann leider 262€, das ist natürlich ein Grund. Also, darauf hoffen das der Baron schon umgebaut ist.
Die Autos aus den 80ern, die noch keinen KAT haben, sollte man deshalb lieber im Originalzustand hegen und pflegen.
So, jetzt könnt ihr meckern...
http://www.oldtimer-markt.de/?noscript= ... A/29197100
Es sit nun sicherlich schwieriger ein H Kennzeichen zu erhalten. Und in vielen Dingen ist das Diskussionswürdig. Aber ich muss zugeben, dass es bislang tatsächlich Rostlauben mit H-Zulassung auf der Straße waren, die definitiv nicht erhaltenswürdig waren, Auch nach alter Regelung nicht!
Auch ein Golf I mit entsprechenden Umbaumaßnahmen aus den 80ern ist im gepflegten Zustand noch H-würdig.
Wird ein Golf I mit ATU Alufelgen umgebaut und mit neuen Federn tiefergelegt, dann bekommt er kein H-Kennzeichen mehr. Ist dann auch eher eine Bastelbude...
Unabhängig davon ist die ganze H-Regelung bei Fahrzeugen ab Ende der 80er eh nur für großvolumige Motoren interessant. Die haben fast alle einen KAT und sind meißt auf Euro2 umzurüsten. Bei einer fixen Steuer von 191,73€ muss der Wagen bei Euro2 (Benzin) einen Hubraum von > 2600ccm haben.
Die Mehrkosten beim "verbastelten" Baron 3.0l als Oldi ohne H wären daher ca. 29€.
Bei Euro1 dann leider 262€, das ist natürlich ein Grund. Also, darauf hoffen das der Baron schon umgebaut ist.
Die Autos aus den 80ern, die noch keinen KAT haben, sollte man deshalb lieber im Originalzustand hegen und pflegen.
So, jetzt könnt ihr meckern...
http://www.oldtimer-markt.de/?noscript= ... A/29197100
Zuletzt geändert von xedos am Mi 14. Mär 2012, 18:25, insgesamt 2-mal geändert.
Grüße aus Hannover
Andreas
______________________
2.2l T2 Conv. GTC 1989
3.0V6 Conv. LX 1990
200/8 W115 1975
280SE W116 1977
420SE W126 1988
270CDI S210 2001
Lotus Esprit X180 NA 1989
Renault Captur für meine Frau :)
Andreas
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Re: h kennzeichen neue regelung !
Ob 202€ oder 191,73€ ... also für die 10 talers brauch ich kein H-Kennzeichen, dann behalt ich lieber das alte D-Kennzeichen (also das prä-.eu dingen)

93er Cabrio 3,0 V6 automatik, 194.970 km + 2. A604 ist 126 tkm drin
Mods: 3.3er TB + 32 lbs Injectors, Ported Plenum, Phenolic Spacers, Saugdruck + Air/Fuel + AT-ÖL-Temp Anzeigen, ATF-Ablasschraube, FZV Waeco MT-100, Klappi, Flash-SBEC, Haube Emblem
Mods: 3.3er TB + 32 lbs Injectors, Ported Plenum, Phenolic Spacers, Saugdruck + Air/Fuel + AT-ÖL-Temp Anzeigen, ATF-Ablasschraube, FZV Waeco MT-100, Klappi, Flash-SBEC, Haube Emblem
Re: h kennzeichen neue regelung !
Es ist wirklich schade, dass das H-Kennzeichen hier nur als "Steuersparmodell" herangezogen wird anstatt den Grundgedanken, der dahintersteckt mal etwas in den Vordergrund zu rücken.
Es geht hier um die Erhaltung Kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts und nicht um großvolumige Fahrzeuge auf ein Alltagsautosteuerniveau zu drücken.
Was in diesem "t-online"-Bericht drinsteht beruht größtenteils auf Stammtisch-hörensagen und ist inhaltlich weitgehend falsch.
So z.B. ist Zustandsnote 2, wie in dem Bericht geschrieben wird, absoluter Unsinn und hat mit der Realität der neuen Richtlinien nichts gemeinsam. (Da hat einer "guten Zustand" mit einer Zustrandnote verwechselt, veröffentlicht und jeder schreibts ab ohne nachzudenken).
Das Fahrzeug muss (nach üblicher TÜV-Prüfung) mängelfrei sein und sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Dieser ist auch definiert und betrifft in erster Linie Antrieb und äusseres Erscheinungsbild. Patina darf durchaus vorhanden sein und die Zeichen der Zeit so dokumentieren. Das Fahrzeug muss weder restauriert sein noch irgendeiner (nicht amtlich festgelegten) Zustandsnote entsprechen. Verkehrssicherheit und Originalität haben Vorrang vor Zustand und sicherheitsrelevanten Änderungen. So ist z.B. erlaubt eine 6V-Anlage auf 12V zu ändern, Sicherheitsgurte anzubringen und auch das Fahrzeug zeitgenössisch mit Zubehörteilen zu versehen - nur müssen letztere höchstens 10 Jahre nach dem ursprünglichen Baujahr bereits erhältlich gewesen sein. Wer also an seinem Ford Capri 1 Bj. 69 einen Spoiler anbaut muss nachweisen, dass es diesen bereits vor 1979 gegeben hat.
Insgesamt ist es für die Leute, die ehrlich zu einem H-Kennzeichen kommen möchten einfacher geworden es zu erlangen. Auch für Leute mit modfizierten Fahrzeugen wie z.B. Hot Rods ist es einfacher geworden. Das Zauberwort heißt eben zeitgenössisch.
Gruss Jojo
(Quellenregister im Dachverband der US-Fahrzeugclubs e.V.)
mit guten Kontakten ins DEUVET-Präsidium
Es geht hier um die Erhaltung Kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts und nicht um großvolumige Fahrzeuge auf ein Alltagsautosteuerniveau zu drücken.
Was in diesem "t-online"-Bericht drinsteht beruht größtenteils auf Stammtisch-hörensagen und ist inhaltlich weitgehend falsch.
So z.B. ist Zustandsnote 2, wie in dem Bericht geschrieben wird, absoluter Unsinn und hat mit der Realität der neuen Richtlinien nichts gemeinsam. (Da hat einer "guten Zustand" mit einer Zustrandnote verwechselt, veröffentlicht und jeder schreibts ab ohne nachzudenken).
Das Fahrzeug muss (nach üblicher TÜV-Prüfung) mängelfrei sein und sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Dieser ist auch definiert und betrifft in erster Linie Antrieb und äusseres Erscheinungsbild. Patina darf durchaus vorhanden sein und die Zeichen der Zeit so dokumentieren. Das Fahrzeug muss weder restauriert sein noch irgendeiner (nicht amtlich festgelegten) Zustandsnote entsprechen. Verkehrssicherheit und Originalität haben Vorrang vor Zustand und sicherheitsrelevanten Änderungen. So ist z.B. erlaubt eine 6V-Anlage auf 12V zu ändern, Sicherheitsgurte anzubringen und auch das Fahrzeug zeitgenössisch mit Zubehörteilen zu versehen - nur müssen letztere höchstens 10 Jahre nach dem ursprünglichen Baujahr bereits erhältlich gewesen sein. Wer also an seinem Ford Capri 1 Bj. 69 einen Spoiler anbaut muss nachweisen, dass es diesen bereits vor 1979 gegeben hat.
Insgesamt ist es für die Leute, die ehrlich zu einem H-Kennzeichen kommen möchten einfacher geworden es zu erlangen. Auch für Leute mit modfizierten Fahrzeugen wie z.B. Hot Rods ist es einfacher geworden. Das Zauberwort heißt eben zeitgenössisch.
Gruss Jojo
(Quellenregister im Dachverband der US-Fahrzeugclubs e.V.)
mit guten Kontakten ins DEUVET-Präsidium
Es gibt nichts orginelleres als das Original
1991er Chrysler LeBaron LX Convertible V6 - US-Version
1992er Chrysler LeBaron Sedan Landau
1984er Dodge 600 Convertible Turbo
1985er Dodge 600 Convertible 2,2
2008er Dodge Caliber 1,8 SXT - US-Version
Radio metal-only.de
1991er Chrysler LeBaron LX Convertible V6 - US-Version
1992er Chrysler LeBaron Sedan Landau
1984er Dodge 600 Convertible Turbo
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