Glaubensfrage: Tagfahrlicht

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smiksch

Glaubensfrage: Tagfahrlicht

Beitrag von smiksch »

Hallo an Alle,

da ich meine vordere Stossstange austausche und neu lakieren muss frage ich mich ob ich ein Tagfahrlicht einbauen darf/soll/muss!?!?!?!?!?

Der Hintergrund ist folgender:

Ich fahre häufig im Sommer in den Bergen (bin halt Münchner mit Drang zu den Alpen :) ). Dort ist es auf Passstrassen manchmal sehr schattig und für entgegenkommende Motorradfahrer oder Radler sehr sinvoll mit Licht zu fahren. Meinen Baron liebe ich aber mit geschlossenen Augen und möchte die Scheinwerfermechanik nicht ständig strapazieren wenn ich vom hellen ins dunkle fahre.

Meine Frage an die Baroni´s:

- ist es es ein Frevel Tagfahrlicht in einen Baron einzubauen?
- wie sieht es aus HEUTIGER Sicht mit dem H-Kennzeichen aus?

Ich gebe zu, wirklich toll finde ich diese LED Teile, egal ob Serie oder nachgerüstet, nicht. Da der Baron mit seiner aufwendigen Scheinwerfermechanik aber aus dem normalen Raster rutscht mach ich mir meine Gedanken.

Viele Grüße aus dem sonnigen München

Sven O.

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matador
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Re: Glaubensfrage: Tagfahrlicht

Beitrag von matador »

Tfl halte ich grundsätzlich für sinnvoll.
Fürs H-Kennzeichen kann man sie ja evtl. demontieren,
wenn es daran hapern sollte.

Kai
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xedos
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Re: Glaubensfrage: Tagfahrlicht

Beitrag von xedos »

Sinnvoll und auch gut.

Stört in meinen Augen aber dass Design des Barons.
Diese LED's sind halt nicht passend zu den Baujahren der 80er & 90er.
Aber das ist Geschmackssache.

Eventuell gut eingepasst anstelle der Nebelscheinwerfer, sofern dass mit den vorgeschriebenen Maßen hinkommt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht

Wichtig ist vor allem, dass die nicht aussehen, wie die IKEA Küchenbeleuchtung. :D


Regulär sollen die LED's wenig Strom verbrauchen, und somit die Verluste und dadurch den erhöhten Spritverbrauch geringer halten.
Als im Vergleich zu dem normalen Abblendlicht.
Das ist gut, und man wird auch am Tage besser gesehen.
Zuletzt geändert von xedos am Mi 21. Mär 2012, 20:20, insgesamt 3-mal geändert.
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Andreas
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bierdruck
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Re: Glaubensfrage: Tagfahrlicht

Beitrag von bierdruck »

Diskutiere niemals mit Idioten!
Die ziehen dich auf ihr Niveau runter -
und schlagen dich dann durch Erfahrung.

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xedos
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Re: Glaubensfrage: Tagfahrlicht

Beitrag von xedos »

bierdruck hat geschrieben:Tagfahrlicht sieht bei mir so aus.
http://www.chryslerfreunde.de/Album/LeB ... licht.html
Ist das so als Tagesfahrlicht zugelassen?
Dann ist es TOP. Sieht auch nicht nach IKEA aus. ;)
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matador
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Re: Glaubensfrage: Tagfahrlicht

Beitrag von matador »

Wird wohl über standlicht geschaltet sein.
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Glenmore

Re: Glaubensfrage: Tagfahrlicht

Beitrag von Glenmore »

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xedos
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Re: Glaubensfrage: Tagfahrlicht

Beitrag von xedos »

Erfüllt das auch die vorgeschriebenen Bestimmungen, Entsprechend der ECE-R48-Regelung?

Montageort: Fahrzeugfront
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen
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matador
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Re: Glaubensfrage: Tagfahrlicht

Beitrag von matador »

Ist halt einfaches Standlicht.
Ist ja nicht verboten mit Sandlicht zu fahren.
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Glenmore

Re: Glaubensfrage: Tagfahrlicht

Beitrag von Glenmore »

sind mit TÜV Segen und haben eine EU Nr.

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xedos
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Re: Glaubensfrage: Tagfahrlicht

Beitrag von xedos »

matador hat geschrieben:Ist halt einfaches Standlicht.
Ist ja nicht verboten mit Sandlicht zu fahren.
Doch ist es. StVO §17 Abs. (2)

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
Grüße aus Hannover
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Glenmore

Re: Glaubensfrage: Tagfahrlicht

Beitrag von Glenmore »

hier nicht : GD Luxembourg

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omafits
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Re: Glaubensfrage: Tagfahrlicht

Beitrag von omafits »

Also da es Orange ist würde ich es als Begrenzungsleuchte einordnen :wink:
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Glenmore

Re: Glaubensfrage: Tagfahrlicht

Beitrag von Glenmore »

wo steht denn geschrieben das die Tagfahrlichter aus LED´s bestehen müssen, es können ja auch solch normalen Lampen sein wie bei meinem alten Baron.

smiksch

Re: Glaubensfrage: Tagfahrlicht

Beitrag von smiksch »

bierdruck hat geschrieben:Tagfahrlicht sieht bei mir so aus.
http://www.chryslerfreunde.de/Album/LeB ... licht.html

Bin mir nicht sicher, aber ich glaube mit "Standlicht" darf nich gefahren werden. Mir geht es ja auch nicht darum, irgendwie ein lustiges Licht zu haben, sondern von anderen Verkehrsteilnehmern frühzeitig in "schattigen" Situationen gesehen zu werden, ohne die Optik meines Barons mit geschlossenen Augen zu beeinträchtigen.
Mit meinem alltags Auto fahre ich immer mit Abblendlicht.
Zuletzt geändert von smiksch am Mi 21. Mär 2012, 20:59, insgesamt 1-mal geändert.

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