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Felgen eintragen

 Nr.   Beschreibung   Anhang 
1.)
Um Felgen anderer Größe in den Brief einzutragen, für die keine Baronfreigabe vorhanden ist, gibt es folgende Möglichkeit. Es passen fast alle gängigen Felgen für z.B. Golf 3, Golf 4, Audi A3 usw. mit den Lochkreismaßen 5/100/57,1mm. Mit dem Teilegutachten der Felge kann man über die Traglast die Felgen eintragen lassen. Das heist die Traglast der Felge muss höher sein als die jeweilige Radlast des Baron, haben wohl alle. Mit dem Gutachten geht man am besten vor dem Kauf zum zuständigen Sachverständigen des Tüv und spricht die ganze Sache durch. Es können Felgen bis 8Jx18", Einpresstiefe 35mm eingetragen werden. Serien Stahlrad hat ca. 45mm Einpresstiefe, das bezeichnet den Abstand der Felgeninnenseite bis mitte Felge. Je kleiner das Maß desso weiter steht die Felge nach außen. Es ist auf die Freigängigkeit der Felge zu achten. Es müssen mind. 6mm Abstand zu allen Teilen vorhanden sein. Bei den Reifen ist auf einen änlichen Abrollumfang zu achten, sonst muss der Tacho angeglichen werden. Vorn ist bis 235mm und Hinten bis 255mm Breite möglich. Bei größen über Vorn 215mm und Hinten 245mm ist eine Kotflügelverbreiterung erforderlich. Vorn muss der Lenkungsanschlag begrenzt und der Restfederweg überprüft werden, ggf. Federwegsbegrenzer einsetzen, gibs z.B. bei ATU. Hinten müssen die Radhausausschnitte umgebördelt werden, so das keine Kanten die Reifen beschädigen können. Befestigt werden die Felgen mit Mutterm M12 x 1,5mm, Kegel 60°, Anzugsmoment 110 Nm, Mindesteinschraubtiefe 6,5 Umdrehungen.
Dann viel Spaß, NobyDuke.
Angelegt von: NobyDuke am: 16.06.2005
Keywords: Felgen eintragen



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