1.) | Diesen Text habe ich in Jens' Auftrag in's Knowhow gestellt. Alle Rückfragen bitte nur an ihn richten !!!!
Hoggi
Name: Jens Datum: 18.07.2006 17:34
codierte IP: 168270220222
WWW: http://www.Kultcabrio.de
vermond@gmx.net
Hallo,
ich lese hier immer mal wieder was von "Heckumbau", also von Deutsch auf USA, umgekehrt
wollen es wohl die wenigsten. Mal ganz abgesehen von den speziellen Einzelheiten beim Umbau
an sich ganz generelle Informationen:
- Grundsätzlich darf jeder sein Heck mehr oder minder so umbauen, wie er oder sie will. Also
von mir aus auch Lampen raus, Bleche reinschweißen und ganz andere Leuchten reinbauen....
- Es ist darauf zu achten, dass der Abstrahlwinkel neu gestalterter Rückleuchten im Rahmen
der Zulässigkeiten liegt. Er darf nicht mehr als 5 Grad nach rechts oder nach links, nach
oben oder unten betragen, ausgehend von einer geraden Abstrahlung nach hinten...
- Rückleuchten die rot Leuchten dürfen nicht "ums Heck" gezogen werden, sie dürfen nur nach
hinten rot strahlen, nicht zur Seite...
- Es muss für eine ausreichend große Fläche von Rückstrahlern gesorgt werden, hier gibt es
keine exakten Angaben. Dies dient dazu, dass man auch im Falle eines Ausfalls der
Heckleuchten noch gesehen werden kann...
- Es darf grundsätzlich JEDE Rückleuchte verbaut werden, die ein E-Prüfzeichen besitzt...
- Das Tönen von Rückleuchten (sei es auch noch so professionell gemacht) ist streng
verboten. Es erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, bei einem Unfall kann man sogar
auf allen Kosten sitzen bleiben, auch wenn man nicht am Unfall schuld hat...
- Ein Kennzeichen darf laut aktueller Bestimmungen nicht weniger als 25 cm Abstand zur
Fahrbahnoberfläche haben, gemessen ab Unterkante Schild bzw. Unterkante
Nummernschildhalter...
- Das Kennzeichen muss ausreichend indirekt ausgeleuchtet sein und darf nicht mehr als 10
Grad nach unten geneigt und nicht mehr als 5 Grad nach oben geneigt sein damit eine klare
Ablesbarkeit gewährleistet ist...
- Um US-Heckleuchten ohne E-Zeichen (aber mit DOT-Nummer) eingetragen zu bekommen, kann man
für ca. 35,00 Euro bei vielen TÜV-Stationen eine "in etwa Wirkung" bestätigen lassen und mit
diesem Gutachten die Leuchten eintragen lassen. Wichtig: Eigentlich muss keine TÜV-Station
mehr US-Leuchten abnehmen, aber: "Hallo, ich habe hier diesen Chrysler und der Vorbesitzer
hat wohl vergessen die original Rückleuchten eintragen zu lassen!" Das hat mir bisher immer
geholfen...
- Insgesamt ist natürlich alles eine Frage des Geschmacks, ich mag z.B. meine gelben Blinker
hinten auch nicht, aber mein Heck baue ich dafür nicht um...
- Anmerkung zum Nummernschild: Ein Straßenverkehrsamt ist NICHT dazu verpflichtet, kurze
Kennzeichen nach "Lust und Laune" auszugeben. Hier in Gütersloh brauchen die alles amtlich.
Das heißt: Ihr baut Euch ein US-Heck um, das Nummernschild kommt dann ja nach unten zwischen
die beiden "Bumper".... nun möchte aber nicht jeder ein "Pizzablech" da haben. Also ab zur
Dekra, einmal 40,00 Euro investieren und eine Bescheinigung ausdrucken lassen in der steht:
"Aufgrund der technischen Gegebenheiten ist Nummernschild mit den Höchstmaßen xxx mal xxx zu
verbauen, eine Gefährdung von Fussgängern aufgrund scharfer, abstehender Kanten ist
andernfalls nicht auszuschließen!"
Wer noch Fragen hat: Drauf los! Habe so viel Erfahrung mit US-Fahrzeugen gesammelt, da
bekommt man mit der Zeit viele Infos zusammen, lernt Tricks und Tipps im Umgang mit Behören
und überhaupt: Es macht einfach Spaß. Stell Dir mal vor: Ein Auto von der Stange und
keinerlei Problemchen - wie langweilig wäre denn das bitte? ;)
Heckumbau USA-Heck Rückleuchten Rückstrahler Kennzeichen | |