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Heckumbau

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1.)Diesen Text habe ich in Jens' Auftrag in's Knowhow gestellt. Alle Rückfragen bitte nur an ihn richten !!!!

Hoggi







Name: Jens Datum: 18.07.2006 17:34
codierte IP: 168270220222
WWW: http://www.Kultcabrio.de
vermond@gmx.net



Hallo,

ich lese hier immer mal wieder was von "Heckumbau", also von Deutsch auf USA, umgekehrt

wollen es wohl die wenigsten. Mal ganz abgesehen von den speziellen Einzelheiten beim Umbau

an sich ganz generelle Informationen:

- Grundsätzlich darf jeder sein Heck mehr oder minder so umbauen, wie er oder sie will. Also

von mir aus auch Lampen raus, Bleche reinschweißen und ganz andere Leuchten reinbauen....

- Es ist darauf zu achten, dass der Abstrahlwinkel neu gestalterter Rückleuchten im Rahmen

der Zulässigkeiten liegt. Er darf nicht mehr als 5 Grad nach rechts oder nach links, nach

oben oder unten betragen, ausgehend von einer geraden Abstrahlung nach hinten...

- Rückleuchten die rot Leuchten dürfen nicht "ums Heck" gezogen werden, sie dürfen nur nach

hinten rot strahlen, nicht zur Seite...

- Es muss für eine ausreichend große Fläche von Rückstrahlern gesorgt werden, hier gibt es

keine exakten Angaben. Dies dient dazu, dass man auch im Falle eines Ausfalls der

Heckleuchten noch gesehen werden kann...

- Es darf grundsätzlich JEDE Rückleuchte verbaut werden, die ein E-Prüfzeichen besitzt...

- Das Tönen von Rückleuchten (sei es auch noch so professionell gemacht) ist streng

verboten. Es erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, bei einem Unfall kann man sogar

auf allen Kosten sitzen bleiben, auch wenn man nicht am Unfall schuld hat...

- Ein Kennzeichen darf laut aktueller Bestimmungen nicht weniger als 25 cm Abstand zur

Fahrbahnoberfläche haben, gemessen ab Unterkante Schild bzw. Unterkante

Nummernschildhalter...

- Das Kennzeichen muss ausreichend indirekt ausgeleuchtet sein und darf nicht mehr als 10

Grad nach unten geneigt und nicht mehr als 5 Grad nach oben geneigt sein damit eine klare

Ablesbarkeit gewährleistet ist...

- Um US-Heckleuchten ohne E-Zeichen (aber mit DOT-Nummer) eingetragen zu bekommen, kann man

für ca. 35,00 Euro bei vielen TÜV-Stationen eine "in etwa Wirkung" bestätigen lassen und mit

diesem Gutachten die Leuchten eintragen lassen. Wichtig: Eigentlich muss keine TÜV-Station

mehr US-Leuchten abnehmen, aber: "Hallo, ich habe hier diesen Chrysler und der Vorbesitzer

hat wohl vergessen die original Rückleuchten eintragen zu lassen!" Das hat mir bisher immer

geholfen...

- Insgesamt ist natürlich alles eine Frage des Geschmacks, ich mag z.B. meine gelben Blinker

hinten auch nicht, aber mein Heck baue ich dafür nicht um...

- Anmerkung zum Nummernschild: Ein Straßenverkehrsamt ist NICHT dazu verpflichtet, kurze

Kennzeichen nach "Lust und Laune" auszugeben. Hier in Gütersloh brauchen die alles amtlich.

Das heißt: Ihr baut Euch ein US-Heck um, das Nummernschild kommt dann ja nach unten zwischen

die beiden "Bumper".... nun möchte aber nicht jeder ein "Pizzablech" da haben. Also ab zur

Dekra, einmal 40,00 Euro investieren und eine Bescheinigung ausdrucken lassen in der steht:

"Aufgrund der technischen Gegebenheiten ist Nummernschild mit den Höchstmaßen xxx mal xxx zu

verbauen, eine Gefährdung von Fussgängern aufgrund scharfer, abstehender Kanten ist

andernfalls nicht auszuschließen!"

Wer noch Fragen hat: Drauf los! Habe so viel Erfahrung mit US-Fahrzeugen gesammelt, da

bekommt man mit der Zeit viele Infos zusammen, lernt Tricks und Tipps im Umgang mit Behören

und überhaupt: Es macht einfach Spaß. Stell Dir mal vor: Ein Auto von der Stange und

keinerlei Problemchen - wie langweilig wäre denn das bitte? ;)



Heckumbau USA-Heck Rückleuchten Rückstrahler Kennzeichen
Angelegt von: Hoggi am: 20.07.2006
Keywords: Heckumbau Heck Rueckleuchten leuchten Kennzeichen



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