Dazwischen gab es aber noch eine fällige HU/AU, die der Verkäufer für mich übernommen hat. Offenbar hat es da keinerlei Beanstandungen blinkertechnischer Art gegeben (ok...ich weiß natürlich nicht, ob er extra nur für die Untersuchung die deutsche Blende montiert hat. Aber ich glaube das nicht). Bekanntermaßen haben die roten Blinker ja eine SAE-Nummer. Jetzt habe ich im Netz Dutzende von Foren (zu anderen Autos) zu dem Thema gelesen und es gibt die haarsträubensten und unterschiedlichen Äußerungen zu dem Thema. Von "Kein Thema bei US-Fahrzeugen" über "Damit kann dich jeder Streifenpolizist rauswinken" (ist mir bisher trotz Streifenwagen im Gefolge nicht passiert) bis "Damit hast du keine Betriebserlaubnis und musst bei einem Unfall alles selbst zahlen" ist alles dabei.
Gibt es irgendjemand von euch, der sich wirklich mit dem Thema auskennt und eine kompetente Aussage zur bestehenden Rechtslage und / oder Praxis machen kann? Im Brief/Schein ist nichts zu dem Thema eingetragen und die Ziffer 2.2 ist ausgenullt. Ich kann mir eine komplette Illegalität nicht vorstellen (in vielen Foren wird ja behauptet, selbst mit einer ausdrücklichen Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle wäre das ein Verstoß gegen die StVO...was für ein Quark!!), da ich noch nie z.B. ein aktuelles Mustang Cabrio gesehen habe, das albern orange blinkt.
Danke schon mal im Voraus...ich denke, das könnte eine spannende Diskussion werden. Bitte keine Fake-Polizisten und Möchtegern-TÜV-Prüfer
P.S.: Bei der Zulassung gab es übrigens keine Probleme wegen der tiefer liegenden Kennzeichenhalterung unter der Blende. Wurde so von der Zulassungsstelle akzeptiert.

