Schicksalsschlag. mein Baby ist Vandalen zum Opfer gefallen.

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3-20-Zeichen
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Re: Schicksalsschlag. mein Baby ist Vandalen zum Opfer gefal

Beitrag von 3-20-Zeichen »

baronin-81 hat geschrieben:...
Ja die beiden sind der Polizei bekannt, leider beide zur Tatzeit minderjährig, daher nicht strafmündig...
Minderjährig will nichts heißen:
14 oder älter = strafmündig,
unter 14 = strafmündig, WENN Einsicht in die Folgen ihres Handelns bestand,
und nein, Eltern haften nicht für ihre Kinder...
aus gegebenem Anlass: "wenn Du merkst, dass Dein Pferd tot ist, steig lieber ab..."

baronin-81

Re: Schicksalsschlag. mein Baby ist Vandalen zum Opfer gefal

Beitrag von baronin-81 »

Hallo 3-20-Zeichen,

bin leider keine Juristin oder ähnliches, daher kann ich nur das wiedergeben was mir gesagt wurde.
wenn die beiden aber nun strafmündig sind, warum kann ich dann laut Polizei nichts machen...

man man man.. das soll mal einer verstehen... :roll:

Gruß Antonia

3-20-Zeichen
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Re: Schicksalsschlag. mein Baby ist Vandalen zum Opfer gefal

Beitrag von 3-20-Zeichen »

Ab 14 droht Jugendknast, ich verstehe den "kann man nix machen"-Teil nicht so ganz; sind die angezeigt worden?
aus gegebenem Anlass: "wenn Du merkst, dass Dein Pferd tot ist, steig lieber ab..."

Glenmore

Re: Schicksalsschlag. mein Baby ist Vandalen zum Opfer gefal

Beitrag von Glenmore »

wieso müssen die Eltern nicht aufkommen ????

Die Polizisten sollten noch mal zur Schule gehen oder sich besser Informieren bevor sie so einen S.chwachsinn von sich geben.

Anwalt konsultieren und mit aller Härte des Gesetzes durchgreifen, du bekommst dein Geld.

Vandalismus wird nach Paragraph 303 StGB Absatz 2 als Sachbeschädigung beziehungsweise
Substanzverletzung geahndet. Es kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren nach sich ziehen.

30 Jähriger Titel

Ein Geschädigter kann einen gerichtlichen Titel gegen einen minderjährigen Jugendlichen erwirken ! Der Geschädigte sichert somit sein Recht auf die Haftung oder auch auf Kostenerstattung über den Zeitraum von 30 Jahren.
Für die Haftung der Jugendlichen ist Voraussetzung, dass Jugendliche die notwendige Einsicht, und das 7. Lebensjahr vollendet haben.

3-20-Zeichen
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Re: Schicksalsschlag. mein Baby ist Vandalen zum Opfer gefal

Beitrag von 3-20-Zeichen »

Glenmore hat geschrieben:wieso müssen die Eltern nicht aufkommen ????....
Für die Haftung der Jugendlichen ist Voraussetzung, dass Jugendliche die notwendige Einsicht, und das 7. Lebensjahr vollendet haben.
Weil Eltern nur (mit)haften, wenn sie grob ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, also z.B. 4-jährige stundenlang allein rumstromern lassen;
für Jugendliche gilt das regelmäßig nicht mehr, die kann man kaum noch anleinen....

Ansonsten stimmts, ab 7 Jahren im Rahmen ihrer Einsicht, ab 14 auf jeden Fall (es sei denn, durch irgendwelche geistigen Probleme liegt da schon dauerhaft Schuldunfähigkeit vor, ist aber sehr sehr unwahrscheinlich).
aus gegebenem Anlass: "wenn Du merkst, dass Dein Pferd tot ist, steig lieber ab..."

JJ
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Re: Schicksalsschlag. mein Baby ist Vandalen zum Opfer gefal

Beitrag von JJ »

Hallo erstmal & nix für ungut,

aber das mit ´nem Schuldtitel ist so eine Sache ... ich hab´ zwar selbst schon vor über 15 Jahren einen Solchen gegenüber einem betrügerischen Makler erwirkt, aber der benutzt den Wisch (nachdem er seine Kohle auf die Gattin überschrieben und Privatinsolvenz eingereicht hatte) immer noch als Ersatz für´s Klopapier.

Idealerweise läuft sowas über einen Anwalt (wohl dem, der rechtsschutzversichert ist), der dann auf zivilrechtlichen Weg alles Weitere organisiert ... allerdings hat man als Gläubiger später selbst die undankbare Aufgabe, alle paar Jahre den Gerichtsvollzieher in Trab zu setzen, um zu sehen, ob sich die Einkommensverhältnisse soweit gebessert haben, daß die Schuld nebst Zinsen & Zinseszinsen beglichen werden kann und muß.

Das ist bei mir bislang wie das "Hornberger Schießen" ausgegangen - und vor allem - es kostet weiterhin MEIN Geld.

Aber wer weiß, vielleicht nehmen in Deinem Fall diese jugendlichen "Herrschaften" vielleicht doch später mal einen Job an ... und dann "grüßt" dieser Titel pünktlich zur Volljährigkeit und läßt zumindest die Hoffnung auf eine baldige Begleichung der Schuldsumme zu.
Gleichfalls ist das Einreichen einer Strafanzeige zu prüfen - ein evtl. Schuldspruch erleichtert das weitere zivilrechtliche Vorgehen schon sehr.

Ich würde mich zumindest anwaltlich beraten lassen ... als ADAC Mitglied ist eine Erstberatung bei diversen (teilnehmenden) Rechtsanwälten umsonst - bei einer evtl. vorhandenen RS-Versicherung würde ich auf jeden Fall einen Termin klarmachen .... müßte für die 1. Instanz (Erwirkung des Schuldtitels) reichen.

Gruß & viel Glück, Du wirst es brauchen ...

JJ
Sonntachsfahrer mit 2002 Sebring Cabrio 2,0/16V/Schalter

vaio808
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Re: Schicksalsschlag. mein Baby ist Vandalen zum Opfer gefal

Beitrag von vaio808 »

Du kannst den Anspruch auf Schadensersatz gerichtlich durchsetzen, da die Eltern der Kinder ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Aber wenn Du nicht rechtschutzversichert bist, kann die ganze Geschichte teuer werden.
Einen Rat beim Rechtsanwalt solltest Du Dir aber einholen.
All you need is the bass these days

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Re: Schicksalsschlag. mein Baby ist Vandalen zum Opfer gefal

Beitrag von Ploppysator »

Haftpflicht muss auch bei Mutwilligkeit bezahlen, darf dann aber auf den Verursache Regress nehmen!

Mir hatte im 2007 ein 15jähriger anti G20 Gipfel Demonstrant auf den Dach rumgesprungen und die Versicherung musste zahlen (seine) und es war nicht ohne (Dach, A-Säule, Frontscheibe, Motorhaube, Kofferraumdeckel und Lampen.

Viel Erfolg
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1976er Cadillac Seville
1992er Ford Thunderbird LX
1993er Chrysler LeBaron 3.0 LX ;-)

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Ratte
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Re: Schicksalsschlag. mein Baby ist Vandalen zum Opfer gefal

Beitrag von Ratte »

Kleiner Tip am Rande: Wenn das Fahrzeug vorher schon auf dich zugelassen war mit einer Teilkasko oder Vollkasko (wohl eher nicht) und nur vorübergehend stillgelegt ist, oder du ein Saisonkennzeichen hast mit Teilkasko, besteht während der Stilllegungszeit unter Umständen trotzdem beitragsfrei ein Versicherungsschutz, solange das Fahrzeug nicht bewegt wird. Ob das bei dir in Frage kommt, kann ich nicht beurteilen. Da hilft nur studieren vom Kleingedruckten und des Vertrages.

baronin-81

Re: Schicksalsschlag. mein Baby ist Vandalen zum Opfer gefal

Beitrag von baronin-81 »

Leider hab ich es die letzten Tage nicht geschafft online zu sein, freue mich aber sehr welche Anteilnahme ihr alle genommen habt..

Darum an dieser stelle ein großes Dankeschön an euch alle..

baronin-81

Re: Schicksalsschlag. mein Baby ist Vandalen zum Opfer gefal

Beitrag von baronin-81 »

Hallo 30-20-Zeichen,

Leider waren die zur Tatzeit beide unter 14 Jahre.
13 und 10 Jahre unglaublich ich weiß, aber leider wahr..

Habe natürlich eine Anzeige gemacht, aber mir wurde eben auch gesagt das da eigentlich nichts zu machen ist, außer eben eine. Titel zu erwirken :?

Gruß Antonia

baronin-81

Re: Schicksalsschlag. mein Baby ist Vandalen zum Opfer gefal

Beitrag von baronin-81 »

Hallo Glenmore,

Habe ja versucht den Schaden bei den Eltern einzufordern, doch die sind beide hartz 4, also nichts zu holen und deren Versicherung will davon auch nichts wissen, der Schaden muss ja auch irgendwie geteilt werden denke ich mal und jeder schiebt natürlich die Schuld auf den anderen..

Der Polizist sagte mir es wäre eigentlich sinnlos und rausgeschmissenes Geld einen Anwalt hinzuzuziehen, das einzige was mir im Grunde bleibt ist eben ein Titel zu bewirken und naja auch da stehen die Chancen wohl eher schlecht da jemals Kohle zu sehen.

Gruß Antonia

baronin-81

Re: Schicksalsschlag. mein Baby ist Vandalen zum Opfer gefal

Beitrag von baronin-81 »

Hallo jj,

Mir sind auch andere solcher Fälle bekannt, leider hat bisher niemand sein Geld erhalten, aber einen Titel werde ich definitiv trotzdem erwirken lassen.
Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

Werde mich in jedem fall mit meiner RS Versicherung und mit dem ADAC in Verbindung setzen, mal sehen was dabei rauskommen wird.

Gruß Antonia

baronin-81

Re: Schicksalsschlag. mein Baby ist Vandalen zum Opfer gefal

Beitrag von baronin-81 »

Hallo vaio 808,

Leider ist das wohl nicht so einfach mit der Aufsichtspflicht, da die Eltern ihren Kindern wohl altersgerecht Freiheiten erlassen haben.
Eltern können ihre Kinder ja nicht 24 Std zu Hause festhalten und wenn sie in der ihnen erlassenen zeit scheisse bauen ist es schwierig die Eltern dafür haftbar zu machen.
Erst recht wenn eh nichts zu holen ist..

Gruß Antonia

baronin-81

Re: Schicksalsschlag. mein Baby ist Vandalen zum Opfer gefal

Beitrag von baronin-81 »

Hallo ploppysator,

Danke für den Tipp, werde mich nochmal dahinter Klemmen, ob es wirklich keine Möglichkeit gibt den Schaden über die Versicherung einzufordern.

Gruß Antonia

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