Minderjährig will nichts heißen:baronin-81 hat geschrieben:...
Ja die beiden sind der Polizei bekannt, leider beide zur Tatzeit minderjährig, daher nicht strafmündig...
14 oder älter = strafmündig,
unter 14 = strafmündig, WENN Einsicht in die Folgen ihres Handelns bestand,
und nein, Eltern haften nicht für ihre Kinder...

