Kaltlaufregler

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Bergi
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Kaltlaufregler

Beitrag von Bergi »

Hallo Zusammen,

es geht wieder um das ewige Thema KLR. Im Forum ist man ja der Überzeugung, das es nicht mehr funktioniert mit dem Nachrüsten. Ich habe es selbst nicht probiert aber ich habe mich an entsprechende Stellen gewendet und hier reden sie anders. Selbst letzte Woche sagte mir der Tüvmensch, als ich meinen Baron ohne Mängel durchgebracht habe :-) , das er selbst jüngst einer seiner Sammlerfahrzeuge (irgendein BMW) umgeschlüsselt hatte. Hier nochmal die Emails vom Tüv und Finanzamt, die ich letztes Jahr erhalten habe:

Finanzamt sagt:

Sehr geehrter Herr.....,

technische Veränderungen die vom TÜV akzeptiert und im Fahrzeugschein eingetragen sind, werden vom Finanzamt anerkannt.

Der Tüv-Sued sagt:

Zur Sache:

Die Kaltlaufregler werden nur noch mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis ABE anerkannt.

Wenn es für diesen Kaltlaufregler eine ABE für ihr Fahrzeug gibt, ist die Eintragung kein Problem. Falls sie keine Papiere mehr haben, bitte mit dem Teil bei uns vorbei schauen, wir können dann in unserer Datenbank recherchieren, ob es etwas gibt.



ich dachte mal ich poste das hier. Falls es Jemandem hilft.

Grüße Jens
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xedos
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Re: Kaltlaufregler

Beitrag von xedos »

Bergi hat geschrieben:Die Kaltlaufregler werden nur noch mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis ABE anerkannt.
Eben, und er vom Baron (zumindest beim V6) hab keine ABE.
Grüße aus Hannover
Andreas
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Bergi
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Re: Kaltlaufregler

Beitrag von Bergi »

Ja aber selbst ohne diese abe schlaegt der tuev mensch vor vorbei zu kommen um zu sehen ob man was findet.
Also ich habe einen kaltlaufregler mit abe. Werde diese Abe mal naechste Woche ins know how stellen. Wenn ihr den gleichen Regler habt duerfte es somit kein Pronlem mehr geben.

Gruesse jens
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Hoggi
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Re: Kaltlaufregler

Beitrag von Hoggi »

DAS wäre eine Sensation (freu)

H.

P.S.: ABEs haben doch einen "Verwendungsbereich". Da muß dann Chrysler Lebaron stehen. Dann hat also ein Familienunternehmen abertausende Euros für ein altes Auto investiert, ohne uns Bescheid zu sagen.
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Bergi
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Re: Kaltlaufregler

Beitrag von Bergi »

Hallo,

Ich habe nicht viel Ahnung aber die Allgemeine Betriebserlaubnis ist auf den Regler bezogen. Es handelt sich wohl um ein Universalteil. Und wenn mir 2 verschiedene Tuevmenschen sagen das angeblich eine solche Abe genuegt kann ich das nur so weitergeben. Obs funktioniert habe ich ja nicht bebauptet.
Aber die Möglichkeit besteht. Es ging auch eher um die Aussagen das eine Umschluesselung im Allgemeinen nicht möglich sei.

Hoggi entweder verstehe ich Deinen Kommentar falsch oder ich erkenne einen gewissen Sarkasmus der im Unterton andeutet: es geht nicht und jetzt kommt der klugsch...

Ein Forum ist doch da um Meinungen und wissen auszutauschen. Und vielleicht doch ein schlupfloch zu finden um legal die Haelfte an Steuern zu sparen. Vielleicht habe ich ja die gesuchte Abe, vielleicht auch nicht. Wir werden es nie erfahren wenn ihr nicht drueber schaut. Aber offenbar besteht da kein Interesse.

Gruesse Jens
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xedos
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Re: Kaltlaufregler

Beitrag von xedos »

Das wäre natürlich eine echte Hilfe für viele Nutzer.
Woher hast du das Teil mit der ABE?
Oder sprichst du von einem Gutachten?
Sind die Dokumente echt? Heute gibt es ja findige Leute, die ein solches Papier kreativ selber basteln.
Grüße aus Hannover
Andreas
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notze
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Re: Kaltlaufregler

Beitrag von notze »

Also ich hab auch ne ABE (Teilegutachten). Hersteller ist HJS. Meiner ist D3 eingeschlüsselt. KLR ist eigentlich für den Voyager aber der Baron ist auch in der ABE aufgeführt!!! Wenns jemand interessiert bring ich es mit zu Saisoneröffnung.

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jena1304
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Re: Kaltlaufregler

Beitrag von jena1304 »

Hallo habe auch interesse an den Teilegutachten
Grüße Helmut
Gut sehen tu ich schlecht, aber schlecht hören tu ich gut

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arnd
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Re: Kaltlaufregler

Beitrag von arnd »

Teilegutachten ist halt nicht ABE. Nach meiner Info wird ABE problemlos eingetragen und umgeschlüsselt. Teilegutachten dagegen kann eingetragen werden, führt aber nicht zur Umschlüsselung und Steuerminderung. Wenn der Wagen nicht in der ABE aufgeführt ist wäre somit keine Umschlüsselung mehr möglich.
Mein Regler (HJS) hatte definitiv nur ein Teilegutachten für den Baron dabei. Aber wenn's doch eine ABE geben sollte oder das Ding trotz 'nur' Teilegutachten jemand einträgt und umschlüsselt wäre ja schön :-)

Gruß Arnd
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bierdruck
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Re: Kaltlaufregler

Beitrag von bierdruck »

für den Mitsubishi Motor 6G72 gibt es keine ABE. Die überall angebotenen ABE`s sind alles nur Teilegutachten. Und wer so ein Leerblatt mit Stempel haben möchte, könnte es von mir bekommen nur bringt es heute nichts mehr weil man schlau geworden ist, und das Blatt in der Form nicht mehr anerkannt wird.
Diskutiere niemals mit Idioten!
Die ziehen dich auf ihr Niveau runter -
und schlagen dich dann durch Erfahrung.

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OLK'93
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Re: Kaltlaufregler

Beitrag von OLK'93 »

Zum 137sten mal ... ja, man bekommt den HJS-KLR sicherlich eingetragen in Fz-Brief und -Schein nur das Finanzamt erkennt das nicht an.

Also wer was für die Öl-Industrie (wegen paar Sekunden höheren Leerlauf und somit Mehrverbrauch an Sprit) tun will und umweltbewusst handeln will (der Kat wird schneller warm und die Lambdareglung setzt schneller ein) ist jeder Zeit willkommen sich nen KLR einzubauen.

:ironie:
93er Cabrio 3,0 V6 automatik, 194.970 km + 2. A604 ist 126 tkm drin
Mods: 3.3er TB + 32 lbs Injectors, Ported Plenum, Phenolic Spacers, Saugdruck + Air/Fuel + AT-ÖL-Temp Anzeigen, ATF-Ablasschraube, FZV Waeco MT-100, Klappi, Flash-SBEC, Haube Emblem

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arnd
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Re: Kaltlaufregler

Beitrag von arnd »

Habe gerade mal ein KnowHow hochgeaden. Einmal die Unterlagen vom Regler und, bitte beachten, den Rundbrief zur Umschlüsselung von der Dekra.

KnowHow Kaltlaufregler für 3l V6

Gruß Arnd
Le Baron Cabrio 3,0 V6 automatik, BJ 1991

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OLK'93
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Re: Kaltlaufregler

Beitrag von OLK'93 »

Thema durch. :mrgreen:
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Hoggi
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Re: Kaltlaufregler

Beitrag von Hoggi »

Hi Bergi, wollte Dich nicht frusten .... Sarkasmus ist bei mir eine Unterabteilung vom Humor.

H.
88er 2.2l Turbo1 Cabrio

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Bergi
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Re: Kaltlaufregler

Beitrag von Bergi »

Hallo Zusammen,

ich habe folgenden Kaltlaufregler, genau den Selben habe ich übrigens auch noch im Regal liegen:

Hersteller:
A1! ProDiTec GmbH
Typ KC-01-2030D

also ich muss mich bei Euch entschuldigen. Es handelt sich um ein Teilegutachten und nicht um eine ABE:
ABER: Es handelt sich um ein Zertifikat ausgestellt auf mein Fahrzeug vom TÜV Pfalz und gestempelt von der KLR Herstellerfirma. Datum 27. April 2007.
In diesem Zertifikat sind einige Chryslermodelle mit dem 3,0 Liter V6 aufgeschlüsselt unter Anderem unser LeBaron.
Ferner sind hier auch Punkte der Umschlüsselung auf Euro 2 aufgeführt.
Es ist also etwas Fahrzeugspezifisches und kein Universalwisch vom ATU.

Jetzt kommt der Haken an der Sache: Ich wollte das Dokument online stellen aber beim Scannen der Originaldokumente erscheint ein Kopierschutz (im Hintergrund steht Raubkopie). Daher will ich es hier nicht öffentlich stellen. Sollte aber trotzdem jemand NUR Einsicht haben wollen schreibt mir ein PN mit Eurer Emailaddy, dann schicke ich es Euch zu Veranschaulichungszwecken und kann mich nochmal davon distanzieren.

Wie gesagt, ich weiß nicht ob es hilfreich ist. Wer umschlüsseln möchte, dem würde ich persönlich empfehlen, sich an die oben genannte Herstellerfirma zu wenden,und sich zu erkundigen. Ob solche Tüv Gutachten noch machbar sind. Weil laut Tüv sind solche Eintragungen und steuerliche Senkungen möglich. Vielleicht ist auch mein Gutachten der Schlüssel dazu.
Bei HJS geht´s laut Euren Aussagen nicht, bei dem KC-Regler vielleicht schon.

Ich denke ob es Sinn macht einen Kaltlaufregler nachzurüsten muss sich jeder selbst im Klaren sein. Und ob jetzt der Kaltlaufregler höhere Kosten durch Spritverbauch wie 250 Euro Steuerersparnis/Jahr verursacht wage ich zu bezweifeln. Aber Jedem seine Meinung.

Nichts für ungut,
Grüße Jens
Schrauben drehn´ Muddern gehn`

Roter Baron EZ 90. US und V6

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