es geht wieder um das ewige Thema KLR. Im Forum ist man ja der Überzeugung, das es nicht mehr funktioniert mit dem Nachrüsten. Ich habe es selbst nicht probiert aber ich habe mich an entsprechende Stellen gewendet und hier reden sie anders. Selbst letzte Woche sagte mir der Tüvmensch, als ich meinen Baron ohne Mängel durchgebracht habe
Finanzamt sagt:
Sehr geehrter Herr.....,
technische Veränderungen die vom TÜV akzeptiert und im Fahrzeugschein eingetragen sind, werden vom Finanzamt anerkannt.
Der Tüv-Sued sagt:
Zur Sache:
Die Kaltlaufregler werden nur noch mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis ABE anerkannt.
Wenn es für diesen Kaltlaufregler eine ABE für ihr Fahrzeug gibt, ist die Eintragung kein Problem. Falls sie keine Papiere mehr haben, bitte mit dem Teil bei uns vorbei schauen, wir können dann in unserer Datenbank recherchieren, ob es etwas gibt.
ich dachte mal ich poste das hier. Falls es Jemandem hilft.
Grüße Jens

